johanniter.de

Aufgabe

Die Mecklenburgische Genossenschaft verfolgt durch Zusammenwirken ihrer Mitglieder und durch Einsatz ihres Vermögens getreu der christlichen, ritterlichen Tradition des Johanniterordens die in der Ordensregel festgelegten Grundsätze.

Sie widmet sich insbesondere 

  • der Pflege der Kranken
  • der Hilfeleistung bei Unfällen und in Notständen
  • der Fürsorge für Alter und Siechtum
  • der Betreuung körperlich und wirtschaftlich Schwacher sowie der Jugend. 

Die Mecklenburgische Genossenschaft ist selbstlos und für die Allgemeinheit tätig, sie fördert und unterstützt Bedürftige. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke i.S. des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie kann ihre Mittel auch anderen steuerbegünstigten Körperschaften zuwenden, die ihrerseits steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. 

Der Kommendator steht an der Spitze der Genossenschaft und vertritt diese nach außen. 

Der Schatzmeister verwaltet das finanzielle Vermögen der Genossenschaft und stellt die Jahresrechnung auf. Die Einnahmen der Genossenschaft bestehen insbesondere aus den jährlichen Beiträgen der Mitglieder, Spenden und letztwilligen Zuwendungen und Erträgen eigenen Vermögens. Der Schatzmeister führt das Konto der Mecklenburgischen Genossenschaft. Das Finanzamt Bonn-Innenstadt hat die Genossenschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit(Steuer-Nr. 205/026/7306) als nach §§ 51 ff AO ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dienend. 

Der Konvent unterstützt den Kommendator bei der Leitung der Genossenschaft. Er besteht aus mindestens fünf Mitgliedern der Genossenschaft und beschließt den Etat.

aktive und nicht mehr aktive Diakonissen und ihre Ehrenbegleitung