Eigene Arbeitsrechtskommission für den Johanniter-Verbund
Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat in ihrer Sitzung am 28. Oktober 2005 der Bildung einer eigenen Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) für die Johanniter zugestimmt.
Grundlage für diese in der Diakonie außerordentliche Entscheidung war die im April 2005 geschlossene Kooperationsvereinbarung zwischen dem Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, dem Johanniterorden, der JUH e.V. und der Johanniter GmbH mit der Zielsetzung, u.a. ein einheitliches Arbeitsrecht zu etablieren. Eine weitere Voraussetzung wurde durch den Abschluss des Kooperationsvertrages für den Johanniter-Verbund zwischen Orden, Johanniter GmbH und Johanniter-Unfall-Hilfe im Oktober 2005 geschaffen. Aufgrund der rechtlichen und tatsächlichen Verflechtungen wollen die Gliederungen in allen wesentlichen Bereichen als Johanniter-Verbund zusammenarbeiten und nach Möglichkeit einheitliche Grundlagen für die Arbeit aller Beschäftigten herstellen. Dazu gehören auch einheitliche Arbeitsbedingungen, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Optimierung der Marke „Johanniter“.
Damit ist nun der Weg zur Konstituierung der Arbeitsrechtlichen Kommission frei, die aus je fünf Vertretern der Dienstnehmerseite und der Dienstgeberseite besteht. Zunächst werden nun Ende November 2005 die Delegierten der Mitarbeitervertretungen aus der Johanniter GmbH, der JUH und ihren jeweiligen Tochtergesellschaften zusammenkommen, um ihre fünf Mitglieder und ihre Stellvertreter für die AK und die Vertreter der Dienstnehmerseite im Fachausschuss zu wählen. Die Vertreter der Dienstgeberseite werden gesondert von der Geschäftsführung der Johanniter GmbH und vom JUH-Bundesvorstand benannt.