Reform der Notfallversorgung hat Folgen für den Rettungsdienst
Jörg Lüssem anlässlich der Anhörung zur geplanten Reform der Notfallversorgung am 17. Februar im Bundesgesundheitsministerium
Anlässlich der Anhörung zur geplanten Reform der Notfallversorgung im Bundesgesundheitsministerium am 17. Februar 2020 erklärt Jörg Lüssem, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe:
„Der Rettungsdienst spielt eine zentrale Rolle für eine gute medizinische Versorgung im Notfall. Als Leistungserbringer im Rettungsdienst begrüßen wir es, dass mit der Reform der Notfallversorgung die Anerkennung des Rettungsdienstes als eigenständiger medizinischer Leistungsbereich im SGB V verbunden ist. Aus unserer Sicht besteht jedoch Änderungsbedarf am Referentenentwurf. Das betrifft unter anderem die Stellung der Hilfsorganisationen im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, die Finanzierung der medizinischen Notfallrettung mit ihrer Differenzierung in Betriebskosten und Investitions- und Vorhaltekosten und die Ausgestaltung der Pauschalen für rettungsdienstliche Einsätze mit und ohne Transport.“
Hier finden Sie die Stellungnahme der Johanniter-Unfall-Hilfe.
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist mit mehr als 23.000 Beschäftigten, rund 40.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und knapp 1,3 Millionen Fördermitgliedern eine der größten Hilfsorganisationen in Deutschland und zugleich ein großes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Die Johanniter engagieren sich in den Bereichen Rettungs- und Sanitätsdienst, Katastrophenschutz, Betreuung und Pflege von alten und kranken Menschen, Fahrdienst für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Hospizarbeit und anderen Hilfeleistungen im karitativen Bereich sowie in der humanitären Hilfe im Ausland. Rund 750.000 Notfalleinsätze bewältigten die Rettungskräfte der Johanniter im Jahr 2019.