Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Position zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)
Die Johanniter-Unfall-Hilfe begrüßt grundsätzlich die geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe und unterstützt die entsprechende Stellungnahme der BAGFW sowie die ergänzende Stellungnahme der Diakonie Deutschland. Mit dieser Position heben die Johanniter zwei Aspekte aus der Diskussion über die geplante Reform des SGB VIII besonders hervor.
Kinderschutz
Alle Einrichtungsträger sind mit entsprechenden personellen wie finanziellen Mitteln auszustatten, um die Arbeit im Kinderschutz präventiv, konzeptionell und im akuten Fall abzusichern. Die Fort- und Weiterbildung von Fachkräften, z. B. im Thema Falleinschätzungen/-begleitungen, und ihre Unterstützung, auch durch den öffentlichen Träger, ist für den Kinderschutz von besonderer Bedeutung.
Bei einer Kindeswohlgefährdung ist die Abstimmung in übergreifenden Teams (freier und öffentlicher Träger, Schule bzw. Kita usw.) flächendeckend auszuweiten. Eine Kooperation und eine entsprechende Einbindung von spezialisierten Fachberatungsstellen in die Präventionsarbeit und Gefährdungseinschätzung ist zu befürworten. Eine auskömmliche Finanzierung ist sicherzustellen.
Careleaver
Die Reform enthält gute Ansätze, die Betreuung von Careleavern zu verbessern und gegebenenfalls eine Rückkehr in das System zu erleichtern. Beim Übergang von Volljährigen in weitere Hilfesysteme sind möglichst alle Lücken zu schließen. Dies gilt ebenso für Kinder und Jugendliche, die nach einer Pause in das Hilfesystem zurückkehren.
Deshalb muss ein klarer Rechtsanspruch auf Hilfe verankert werden. Die Gestaltung einer qualifizierten Übergangsplanung sollte zudem nicht nur über Sozialleistungssysteme erfolgen, sondern das gesamte Umfeld in den Blick nehmen.