20.11.2020 | Bundesgeschäftsstelle

Internationaler Tag der Kinderrechte 2020

Johanniter-Unfall-Hilfe und Johanniter-Jugend für deutlich mehr Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Kinder auf der ganzen Welt machen am 20. November auf die UN-Kinderrechtskonvention aufmerksam. Auch die Johanniter-Unfall-Hilfe und die Johanniter-Jugend setzen sich täglich für die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein.

Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention zwar ratifiziert, aber noch nicht umfassend umgesetzt. Deshalb sprechen sich die Johanniter dafür aus, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. 

Am 20. November 1989 - heute vor 31 Jahren – haben die Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Sie legt fest, dass Kinder und Jugendliche u. a. das Recht auf Bildung, Mitbestimmung, Gesundheit oder Gleichbehandlung haben. Ein wichtiger Aspekt der UN-Kinderrechtskonvention ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt.

Die Johanniter begrüßen das Vorhaben der Bundesregierung, das Strafmaß bei sexalisierter Gewalt gegen Kinder zu erhöhen. Daneben unterstützen die Johanniter die aktuellen Vorschläge des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) für mehr Prävention.

Jörg Lüssem, Mitglied des Bundesvorstandes, sagt: „Die Erhöhung des Strafmaßes bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder, wie sie die Bundesregierung plant, ist richtig. Um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen, ist es daneben unerlässlich, auch deutlich mehr Prävention zu betreiben. Aus unserer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wissen wir, wie wichtig es ist, mit ihnen über mögliche Gefahrensituationen zu sprechen und ihre eigene Handlungsfähigkeit zu stärken.“

Die universellen Kinderrechte beinhalten Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte. Sie legen darüber hinaus fest, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist. Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention legt fest, dass Kinder von staatlicher Seite vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch zu schützen sind. Der UBSKM schätzt, dass in jeder Schulklasse mindestens ein bis zwei Kinder von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Die Dunkelziffer liegt höher. Es handelt sich also um ein gesamtgesellschaftliches Problem. Die Johanniter haben ein eigenes Kinderschutzkonzept umgesetzt. Es gilt nicht nur in ihrer Kinder- und Jugendarbeit bzw. in der Jugendverbandsarbeit, sondern in allen Diensten und Tätigkeitsbereichen.

Weitere Dokumente zum Thema Kinderschutz:

JUH-Positionspapier Kinderschutz

Die Johanniter-Jugend wendet das Präventionskonzept Achtung! an. 

Video Kinderschutz in der JUH

UN Kinderrechtskonvention

 

Über die Johanniter-Unfall-Hilfe

Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist mit rund 25.000 Beschäftigten, mehr als 40.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie 1,2 Millionen Fördermitgliedern eine der größten Hilfsorganisationen in Deutschland und zugleich ein großes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Die Johanniter engagieren sich in den Bereichen Rettungs- und Sanitätsdienst, Katastrophenschutz, Betreuung und Pflege von alten und kranken Menschen, Fahrdienst für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Hospizarbeit und anderen Hilfeleistungen im karitativen Bereich sowie in der humanitären Hilfe im Ausland.