Achtung der Menschenrechte
Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist seit mehr als 70 Jahren als anerkannte Hilfsorganisation und Verband der Freien Wohlfahrtspflege in den unterschiedlichsten sozialen und karitativen Bereichen aktiv. Als Ordenswerk steht sie in der Tradition des evangelischen Johanniterordens, dessen wichtigstes Anliegen seit Jahrhunderten die Hilfe von Mensch zu Mensch ist.
Die Johanniter engagieren sich in den Bereichen Rettungs- und Sanitätsdienst, Katastrophenschutz, Betreuung und Pflege von älteren, kranken und geflüchteten Menschen, Fahrdienst für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Hospizarbeit und anderen Hilfeleistungen im karitativen Bereich sowie in der humanitären Hilfe im Ausland, etwa bei Hunger- und Naturkatastrophen und Entwicklungszusammenarbeit.
Der christlichen Tradition des Johanniterordens folgend und in der Verpflichtung unseres Leitbildes steht der Mensch im Zentrum unseres Handelns. Durch das, was wir tun, soll es ihm bessergehen. Wir sind dafür da, ihm in allen Lebenslagen die erforderliche Betreuung und Sicherheit zu geben. Unsere vielfältigen karitativen Dienste und sozialen Angebote in Deutschland und in der Welt dienen diesem Ziel.
Unsere Ziele
Wir bekennen uns dazu, die Menschenrechte jedes Einzelnen zu achten, zu schützen und Menschrechtsverletzungen vorzubeugen. Dieses Bekenntnis schließt die Verpflichtung mit ein, mit größtmöglicher Sorgfalt in der eigenen Liefer- und Wertschöpfungskette Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen.
Die Achtung der Menschenrechte und die Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten stehen im Einklang mit dem Leitbild und den strategischen Zielen der Johanniter-Unfall-Hilfe.
Folgende Rahmenwerke sind für uns maßgeblich:
- UN-Menschenrechtserklärung
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- Charta der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (International Labor Organisation der UN) zur Einhaltung und Förderung grundlegender Rechte
- Charta der Vielfalt
Darüber hinaus orientieren wir uns in der Strategieentwicklung an den Sustainable Development Goals (SDGs) der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der UN.
Verpflichtung auf höchster Unternehmensebene
Die Verantwortung für die Umsetzung der in dieser Grundsatzerklärung beschriebenen Maßnahmen obliegt dem Bundesvorstand der Johanniter-Unfall-Hilfe. Dieser stellt sicher, dass jeder Bereich und alle Verbandsgliederungen sich über die eigene Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und ihrer Umsetzung bewusst sind.
Organisationsspezifische Risiken
Wir beschäftigen Menschen vieler Herkunftsländer, unterschiedlicher Religionszugehörigkeiten, verschiedener Geschlechter und Altersgruppen in Deutschland und in den Ländern, in denen wir humanitäre Hilfe leisten oder in der Entwicklungszusammenarbeit tätig sind.
Die Gleichberechtigung von allen Mitarbeitenden ist für die Johanniter-Unfall-Hilfe selbstverständlich. Wir wollen, dass alle Menschen, gleich welchen Geschlechts, Alters und gleich welcher Herkunft, gerne und mit Freude bei uns tätig sind. Die Johanniter-Unfall-Hilfe sieht Vielfalt als Chance und gestaltet die Arbeits- und Entscheidungsstrukturen entsprechend. Korruption lehnen wir ebenso ab wie Zwangsarbeit und Menschenhandel.
Als im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Organisation liegen unsere Risiken in der Beschaffung und Nutzung von Produkten und Dienstleistungen unserer Lieferanten im In- und Ausland, z.B. Fahrzeugen, Informationstechnologie, pharmazeutischen Erzeugnissen, Medizinprodukten oder Einmalprodukten wie persönliche Schutzausrüstung.
Beschreibung des Verfahrens, wie wir unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht nachkommen
Die Identifikation, Analyse und Steuerung von Risiken zu Menschenrechtsverletzungen wird von uns im Rahmen des bereits etablierten Risikomanagements in einem jährlichen Rhythmus sowie anlassbezogen strukturiert durchgeführt. Ein Meldeverfahren, in dem Mitarbeitende und Nicht-Unternehmensangehörige unterjährig und anlassbezogen Verstöße gegen Menschenrechte melden können, ist eingerichtet (Johanniter-Hinweisgebersystem).
Bei Verstößen werden unverzüglich Maßnahmen zur Aufklärung oder Beseitigung festgelegt.
Der Bundesvorstand wird umgehend über identifizierte Risiken und bei Verstößen informiert und leitet entsprechende Maßnahmen zur Abmilderung bzw. Beseitigung ein.
Erwartungen an Mitarbeitende, Lieferanten und Geschäftspartner
Wir erwarten von unseren Mitarbeitenden, Lieferanten und Geschäftspartnern, dass die Einhaltung der Menschenrechte in allen Bereichen vorrangig beachtet wird, eine verantwortungsvoller Umgang mit den benötigten Ressourcen gepflegt wird und ethische Verhaltensstandards eingehalten werden.
Zukünftig wird in Lieferantenverträgen die Einhaltung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorausgesetzt.
Darüber hinaus werden wir dafür Sorge tragen, dass Verletzungen der Menschenrechte, von denen wir Kenntnis erlangen, in unseren Einrichtungen bzw. Verbandsgliederungen unmittelbar abgestellt werden.