Bundesvorstand

Der Bundesvorstand führt die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und besteht aus höchstens drei Mitgliedern, von denen mindestens zwei Mitglieder des Johanniterordens sein müssen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag des Präsidiums vom Herrenmeister des Johanniterordens ernannt und abberufen. Aktuell gehören dem Bundesvorstand Thomas Mähnert und Christian Meyer-Landrut an.

Der Bundesvorstand führt die JUH unter eigener Verantwortung. Er vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich, außerdem ist er berechtigt, Vollmachten zu erteilen. Zur Vertretung der JUH sind jeweils zwei Mitglieder des Bundesvorstandes nur gemeinschaftlich befugt. Das Präsidium kann Einzelvollmacht erteilen. Der Bundesvorstand unterrichtet den Präsidenten und das Präsidium.

Zur Beratung in Fachfragen beruft der Bundesvorstand mit Zustimmung des Präsidiums die Bundesleitung. Sie besteht mindestens aus dem Bundesarzt, dem Bundesausbildungsleiter und dem Bundespfarrer. Hinzu tritt der Vertreter der Johanniter-Jugend. Mitglieder der Bundesleitung üben ihre Aufgaben ehrenamtlich aus und dürfen nicht Angestellte der Johanniter-Unfall-Hilfe sein.