Ordnung für Rechnungsprüfer der Johanniter-Unfall-Hilfe
§ 1
Die Bestimmungen dieser Ordnung gelten für die von der Delegiertenversammlung zu wählenden Bundesrechnungsprüfer (§ 9.8.10 der JUH-Satzung) und die von den Vertreterversammlungen der Landesverbände zu wählenden Landesrechnungsprüfer (§ 7.6.5 der JUH-Satzung).
§ 2
(1) Zu Rechnungsprüfern können nur volljährige aktive Mitglieder der JUH gewählt werden. Sie sollen über kaufmännische, betriebswirtschaftliche oder rechtliche Kenntnisse verfügen.
(2) Nicht wählbar sind - hauptamtliche Mitarbeiter der JUH, - Landesvorstände für das Amt der Bundesrechnungs- prüfer, - Mitglieder des Präsidiums der JUH für das Amt der Bundesrechnungsprüfer, - Mitglieder der Bundesleitung für das Amt der Bundesrechnungsprüfer - Mitglieder der Landesleitungen für das Amt der Landesrechnungsprüfer.
(3) Die Bundesrechnungsprüfer sollen aus verschiedenen Landesverbänden, die Landesrechnungsprüfer aus verschiedenen Kreis- bzw. Regionalverbänden stammen.
§ 3
(1) Die Bundesrechnungsprüfer nehmen ihre Aufgabe im Auftrag der Delegiertenversammlung, die Landesrechnungsprüfer im Auftrag der Vertreterversammlungen der Landesverbände wahr.
(2) Bundes- und Landesrechnungsprüfer prüfen jeweils für ihre Verbandsebene, ob die Mittel der JUH wirtschaftlich verwendet worden sind, ob die Ausgaben sachlich begründet, rechnerisch richtig und belegt sind und mit den jährlichen Wirtschaftsplänen übereinstimmen. Die Rechnungsprüfer sind in ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig und keiner Weisung unterworfen. Ihre Prüfungsplanung stimmen sie mit der Internen Revision des Bundesvorstandes ab.
(3) Die Prüfungen der Rechnungsprüfer erfolgen exemplarisch und stichprobenartig und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
(4) Von der Rechnungsprüfung sind solche Vorgänge ausgenommen, an denen die Rechnungsprüfer und/ oder deren nahe Angehörige persönlich oder wirtschaftlich beteiligt sind.
§ 4
(1) Den Bundesrechnungsprüfern ist der jeweils aktuelle Jahresabschluss der JUH vorzulegen. Die Bundesrechnungsprüfer sind berechtigt, in die Bücher der Bundesgeschäftsstelle uneingeschränkt Einsicht zu nehmen. Sie können sich im Einzelfall zusätzliche Unterlagen aus dem Finanz- und Rechnungswesen vorlegen lassen. Der Bundesvorstand sowie die Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle erteilen den Bundesrechnungsprüfern umfassend Auskünfte zu allen prüfungsrelevanten Vorgängen.
(2) Den Landesrechnungsprüfern sind die aktuellen Jahresabschlüsse ihres jeweiligen Landesverbandes vorzulegen. Die Landesrechnungsprüfer sind berechtigt, in die Bücher der jeweiligen Landesgeschäftsstellen, gegebenenfalls der Regional- und Kreisgeschäftsstellen des betreffenden Landesverbandes sowie der Buchhaltungszentren uneingeschränkt Einsicht zu nehmen. Sie können sich im Einzelfall zusätzliche Unterlagen aus dem Finanz- und Rechnungswesen vorlegen lassen. Die Vorstände sowie die Mitarbeiter der jeweiligen Landes-, Kreis- und Regionalgeschäftsstellen erteilen den Landesrechnungsprüfern umfassend Auskünfte zu allen prüfungsrelevanten Vorgängen.
§ 5
(1) Die Bundesrechnungsprüfer stellen ihre Prüfungshandlungen und ihre Prüfungsergebnisse in einem schriftlichen Bericht zusammen, der der Delegiertenversammlung mindestens zwei Wochen vor der Versammlung vorzulegen ist. Die Landesrechnungsprüfer haben ihre Berichte ebenfalls mindestens zwei Wochen vor der jeweiligen Versammlung den Vertreterversammlungen der Landesverbände vorzulegen. Die Berichte der Bundesrechnungsprüfer sind vorab dem Bundesvorstand und dem Präsidium, die Berichte der Landesrechnungsprüfer sind den Bundesrechnungsprüfern, dem Bundesvorstand und dem Landesvorstand des jeweiligen Landesverbandes zuzuleiten.
(2) Die Rechnungsprüfer sind über ihnen während der Prüfungen zur Kenntnis gelangende Vorgänge zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(3) Bei Streitigkeiten über die Tätigkeit der Rechnungsprüfer entscheidet das Schiedsgericht.
(4) Über Änderungen der Ordnung für die Rechnungsprüfer der Johanniter-Unfall-Hilfe entscheidet die Delegiertenversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Verabschiedet von der Delegiertenversammlung am 22.11.2008, eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg am 27.05.2009