Struktur
Örtliche Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Mitarbeitenden werden bei Standorten mit mindestens fünf beschäftigten schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeitenden gewählt.
Diese wählen die Vertretung in den Landesverbänden (Landesverbandsbeauftragte), die Stellvertretung, den GSBV Vorstand sowie zwei stellvertretende Vorstände. Die Landesverbandsbeauftragten vertreten die örtliche Vertrauensperson, wenn diese nicht gewählt, nicht vorhanden oder verhindert ist (Ersatzzuständigkeit). Wenn es keine Landesverbandsbeauftragen gibt, werden diese Aufgaben auf den Vorstand der GSBV übertragen.
Ein Vorstand nimmt immer beratend an den Sitzungen der GMAV teil und vertritt dort die Interessen der Menschen mit Behinderung.