Aufgaben der GSBV
Die Aufgaben der Vertrauenspersonen schwerbehinderter Mitarbeitenden bestimmen sich nach dem MVG EKD und den §§ 177-179 des SGB IX. Dazu gehören unter anderem:
- Die Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle
- Die Vertretung der Interessen von Schwerbehinderten in Betrieb oder Dienststelle
- Beratung und Hilfe von schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen
- Die Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen
- Die Teilnahme an Sitzungen der GMAV (der Vorstand der GSBV nimmt an diesen Sitzungen beratend teil)
Außerdem steht die Vertrauensperson in Kontakt mit der Agentur für Arbeit, den Inklusionsämtern, Integrationsfachdiensten sowie den Rentenversicherungsträgern. Sie unterstützt bei individuellen Anfragen zu Leistungs- und Kostenfragen.
Alle Vertreterinnen und Vertreter schwerbehinderter Menschen haben ein Recht auf Fort- und Weiterbildung gem. § 179 SGB IX.