Gesamtschwer­behindertenvertretung

Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden vertritt schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen in der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH). Sie ist eine vergleichsweise junge Einrichtung der JUH und der Mitarbeitervertretung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Schwerbehindertenvertretungen und Vertrauenspersonen gab es vereinzelt bereits im Jahr 2006. Anfänglich nahm an den Sitzungen der Gesamtmitarbeitervertretung (GMAV) Markus Blanck als Vertrauensperson der Schwerbehinderten der Bundesgeschäftsstelle teil. Er repräsentierte damals stellvertretend alle Vertrauenspersonen.

2007 wurden die ersten Dienstvereinbarungen zwischen dem Bundesvorstand, der GMAV und Marcus Blanck zum Betrieblichen-Eingliederungs-Management (BEM) und zur Integrationsvereinbarung unterzeichnet.

2011 wurde auf Initiative der GMAV der § 52a in das Mitarbeitervertretungsgesetz des Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD) aufgenommen. Von nun an war eine Vertretungsregelung auf der Ebene der Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden in Kraft.  Seitdem wählen die örtlichen Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Mitarbeitenden die Landesverbandsbeauftragten (LVB) und den Vorstand der GSBV (Vorsitz und zwei Stellvertretende).

Die erste Geschäftsordnung für die GSBV trat 2015 in Kraft. Die gesetzliche Grundlage dafür ergibt sich aus den MVG EKD § 50 und folgende. Die Ausübung der Aufgaben sind zusätzlich in Verbindung mit dem staatlichen Recht im §§ 177 bis 179 SGB IX beschrieben.