Katastrophenvorsorge

Eine moderne und hochtechnisierte Gesellschaft ist leicht aus dem Gleichgewicht zu bringen, wenn die gewohnten Infrastrukturen und Versorgungsnetze plötzlich zusammenbrechen. Ein großflächiger Stromausfall für Niedersachsen führte beispielsweise bereits nach wenigen Stunden zu einem Chaos. Verstopfte Straßen infolge von unzähligen Unfällen, zusammenbrechende Internet- und Telekommunikationsnetze, Ausfall aller gewohnten Versorgungsnetze. Sabotageakte durch Terror, Störfälle an Industrieanlagen und Atomkraftwerken können gleich mehrere Landkreise und Städte in die Katastrophe führen.

Auch Naturkatastrophen, wie schwere Unwetter mit folgendem Hochwasser, können immer wieder passieren. Die Häufigkeit könnte sogar zunehmen, denn der Klimawandel sorgt auch hierzulande immer öfter für Starkregen und Stürme. Für Mensch und Tier bedeuten solche Ereignisse große Gefahren – besonders in einem Flächenland wie Niedersachsen mit einer traditionell großen Landwirtschaft. Um die Folgen solcher Ereignisse mit großflächigen Störungen abzumildern, können die Bürger und müssen die Länder, Städte, Kreise und Kommunen vorsorgen.

Daher haben alle 50 Katastrophenschutzbehörden der kreisfreien Städte, Landkreise und Kommunen die Aufgabe, Katastrophenschutzpläne aufzustellen. Bei landesweiten Katastrophen, wie beispielsweise bei einem flächendeckenden Stromausfall, kann der Ministerpräsident auch anordnen, dass die Leistung des Krisenmanagements beim Innenminister liegt. Ihm sind dann alle Katastrophenschutzbehörden unterstellt.

Katastrophenschutzpläne der Kommunen

Bei einer Katastrophe sind innerhalb weniger Stunden umfangreiche Hilfemaßnahmen einzuleiten, die bereits nach kurzer Zeit größeren Schaden für Leib und Seele der Bevölkerung sowie für Tiere abmildern sollen. Damit dies gelingt, müssen bereits vor dem Eintritt umfangreiche Informationen zusammengetragen, Absprachen getroffen, Befehls- und Meldewege sowie Schnittstellen zu den beteiligten privaten und öffentlichen Hilfesystemen definiert werden. Diese Aufgabe sollen Katastrophenschutzpläne erfüllen. Sie sind praktisch das Regiebuch, das aufgeschlagen wird, wenn eine Katastrophe festgestellt wurde.

In einigen Landkreisen und Städten sind diese Pläne zur Katastrophenvorsorge bereits als Softwarelösung etabliert. Hierin findet jeder Akteur des Katastrophenschutzes seine Rollenbeschreibung, seine Aufgaben und seine Einbindung in die Kommandostrukturen. In der umfangreichen Datensammlung sind alle Einsatzkräfte, Alarm- und Ausrücklinien sowie Ausrüstungen erfasst. Der Krisenstab in der zuständigen Katastrophenschutzbehörde kann somit entsprechend der Gefahrenlage Ausrüstung und Einsatzkräfte optimal disponieren.

Selbst Krankenhauskapazitäten und Beerdigungsinstitute sind in den Katastrophenschutzplänen erfasst. Für Sturmfluten, Kritische Infrastrukturen, Industrieanlagen, Kraftwerke und insbesondere Kernkraftwerke müssen die Katastrophenschutzbehörden Sonderpläne aufstellen. Eine Form um eventuelle Schwachstellen hinsichtlich einer Katastrophenvorsorge aufzudecken, ist beispielsweise die Risikoanalyse.

Katastrophenvorsorge privat

Neben den Katastrophenschutzplänen der Behörden sollte auch die Bevölkerung privat Katastrophenvorsorge betreiben, um sich auf Katastrophen vorzubereiten. Im Zentrum steht die Bevorratung von Nahrung als Notfallvorsorge. Zuletzt riet das Bundesinnenministerium im September 2016, für den Zivilschutz Notvorräte in allen Haushalten anzulegen.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat dafür einen Ratgeber erstellt, der umfangreiche Tipps enthält. So rät das BBK, folgende Maßnahmen zu treffen:

  1. Vorratshaltung von Essen und Getränken für zwei Wochen pro Person, die weder auf Kühlung angewiesen sein sollten noch für den Verzehr erwärmt werden müssen;
  2. Wasser für die Körperhygiene einbunkern;
  3. Hausapotheke mit persönlichen Medikamenten, Erkältung-, schmerz- und fiebersenkenden Mitteln, Arzneien gegen Durchfall, Übelkeit und Erbrechen sowie Fieberthermometer und Wunddesinfektionsmittel und Verbandsmaterial;
  4. für den Stromausfall: Kerzen, Batterien, Taschenlampen, Akkus für Laptops und Smartphones und vor allem ein batteriebetriebenes Radio;
  5. persönliche Dokumente griffbereit halten: Familienurkunden, Zeugnisse, Sparbücher, Testament, Patientenverfügung, Rentenversicherungsunterlagen, Grundbuchauszüge, Pässe und Ausweise;
  6. Notfallgepäck.

Eine ausführliche Broschüre können Sie beim BBK bestellen.

Krisenmanagementübung im Norden, überregionale Notfallplanung

Um die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden, Feuerwehren mit Rettungswache, den Landesverbänden und Ortsverbänden der Hilfsdienste zu trainieren, steht regelmäßig eine Krisenmanagementübung auf der Agenda. Hier geht es um die Notfallversorgung in einem definierten Szenario und wie alle Beteiligten ihre Aufgaben bewältigen.

Teilweise beteiligen sich die niedersächsischen und bremischen Hilfsorganisationen auch an Übungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) im Rahmen der LÜKEX. Die Abkürzung steht für „Länderübergreifende Krisenmanagement-Übung“. Trainiert wird die Zusammenarbeit der obersten Krisenstäbe und Krisenmanagementstrukturen auf Bundes- und Landesebene. Damit verbessert das BBK die Reaktionsfähigkeit in außergewöhnlichen Krisenlagen und fördert die Entwicklung einer Abstimmungs- und Entscheidungskultur in den Organisationen des Krisenmanagements.

Ehrenamt im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz

Der Katastrophenschutz in Deutschland würde ohne die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer nicht funktionieren.

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