Katastrophenschutz

Katastrophenschutz in Niedersachsen und Bremen

Nach dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) ist bei einer Katastrophe die Gemeinde oder der Landkreis zuständig, in dessen Gebiet eine großflächige und dauerhafte Schadenlage eingetreten ist. In Bremen hat der Innensenator die Federführung. Neben ihm sind Ortskatastrophenschutzbehörden in Bremen und Bremerhaven mit der Umsetzung des Katastrophenschutzes beauftragt. Grundlage bildet das Bremische Hilfegesetz.

Bevor eine dieser Behörden den Katastrophenfall feststellt und damit die Koordination der Einsatzkräfte übernimmt, sind die Regeleinsatzkräfte von Polizei, Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren sowie die Rettungsdienste der Hilfsorganisationen für die Erstbekämpfung und -versorgung zuständig. Wenn aber eine Behörde den Katastrophenfall feststellt, läuft ein geregeltes Krisenmanagement an. Die Hilfsorganisationen wie die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. übernehmen hierbei definierte Aufgaben.

Krisenmanagement im Katastrophenfall

Die 50 kreisfreien Städte, Landkreise und Kommunen in Niedersachsen unterhalten Katstrophenschutzbehörden. Deren Leiter stellen in Absprache mit den Einsatzkräften vor Ort den Katstrophenfall fest und lösen damit ein Verfahren aus, das in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 normiert ist. In Bremen sind ähnliche Vorschriften im Bremischen Hilfeleistungsgesetz (BremHilfeG) zusammengefasst und bestimmen die Zusammensetzung des Krisenmanagements.

Dem obersten Katastrophenbekämpfer steht in Niedersachsen ein Stab mit sechs Funktionseinheiten zur Seite, der koordinierende Aufgaben wahrnimmt. Ergänzt wird der Stab durch Fachberater und Verbindungspersonal zu anderen Behörden auf Landes- und Bundesebene sowie den öffentlichen und privaten Hilfsorganisationen.

Feuerwehr-Dienstvorschrift 100

Diese gesetzesgleiche Vorschrift basiert auf einem Runderlass des Niedersächsischen Innenministeriums mit dem sperrigen Titel „Einsatz- und Ausbildungsanleitung für Feuerwehren sowie Einrichtungen und Einheiten des Katastrophenschutzes im Lande Niedersachsen; Führung und Leitung im Einsatz – Führungssystem“, erlassen am 19. Oktober 2000. Der Stab hat keine direkten operativen Aufgaben, sondern übernimmt strategische, logistische und kommunikative Tätigkeiten. Er sorgt für die Rahmenbedingungen, in denen ein möglichst reibungsloser Einsatz gewährleistet wird.

Seine Aufgaben liegen vor allem darin, alles zu ermöglichen, damit die Einsatzkräfte ihrer Aufgabenerfüllung am Schadenort gerecht werden können, um die Schadenlage schnellstmöglich abzuwenden. Der Stab ist in sechs Sachgebiete unterteilt:

  • Personal und Innerer Dienst,
  • Lage (Beurteilung, Analyse, Lösungsstrategien),
  • Einsatz (Koordination, Disposition, Nachschub),
  • Versorgung,
  • Presse und Unterrichtung der Öffentlichkeit und
  • Informations- und Kommunikationsinfrastruktur.

Den jeweiligen Sachgebietsleitern sind schadenabhängig Verbindungsleute zugeordnet, die Schnittstellen zu allen denkbaren Akteuren bilden. Diese können sein:

  • Bundeswehr,
  • Bundesgrenzschutz,
  • Bundes- und Landes-Polizeibehörden,
  • Transport- und Beförderungsunternehmen,
  • Strom-, Wasser- und Abwasserversorgungsunternehmen,
  • Industriebetriebe.

Dem Stab sollen idealerweise nicht mehr als 25 Personen angehören. Da aber noch viel mehr kommunale und Landesbehörden involviert sein können, unterhält der Stab abhängig von den Lösungswegen zu weiteren Verwaltungseinheiten, wie dem Ordnungsamt, den Sozial- und Gesundheitsbehörden, einen engen Kontakt.

Technische Einsatzleitung unterhalb des Stabes

Unter dem Katastrophenschutzstab arbeitet die Technische Einsatzleitung (TEL). Stab und TEL stehen in ständiger gemeinsamer Beratung und legen die Einsatzziele fest, die die TEL in konkrete Anweisungen für die eingesetzten Einsatzkräfte und Hilfsorganisationen umsetzt. Bei Bedarf kann die TEL Einsatzabschnitte einteilen. Die Befehlskette ist streng hierarchisch. Einem erteilten Befehl müssen die Einsatzkräfte und auch Hilfsorganisationen Folge leisten, es sei denn, er erweist sich aufgrund einer geänderten Lage als undurchführbar. Darüber müssen die Einsatzkräfte vor Ort den Stab unverzüglich unterrichten.

Hilfsorganisationen

Während Berufs- und Freiwillige Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Polizei sowie Sondereinsatzkräfte wie die Bundespolizei und sogar die Bundeswehr an der unmittelbaren Katastrophenbekämpfung arbeiten, obliegt den Hilfsorganisationen die Versorgung der betroffenen Bevölkerung.

Neben der Johanniter-Unfall-Hilfe zählen zu den Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz:

  • Deutsches Rotes Kreuz,
  • Arbeiter-Samariter-Bund,
  • Malteser Hilfsdienst,
  • Deutsche Lebensrettungsgesellschaft sowie
  • bei Katastrophen an der Küste die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger.

Ehrenamt im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz

Der Katastrophenschutz in Deutschland würde ohne die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer nicht funktionieren.

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