Johanniter-Kindertagesstätte Erdenstern

Herzlich Willkommen bei der Johanniter-Kita Erdenstern!

Die im Jahr 1954 eröffnete Kindertagesstätte „Erdenstern“ liegt auf einer sonnigen Anhöhe in Güntersleben und befindet sich nicht weit entfernt vom Wald und vom Ortskern. In der Kita Erdenstern finden 136 Kinder im Alter von einem Jahr bis hin zum Schuleintritt in vier Kindergarten- und drei Krippengruppen Platz. Seit September 2019 ist die Johanniter-Unfall-Hilfe Träger der Kindertageseinrichtung. Die Öffnungszeiten der Kita Erdenstern sind Montag bis Freitag von 06:30 bis 16:30 Uhr.

 

Tagesablauf

06:30 bis 08:30 Uhr Bringzeit, Freispiel
08:30 bis 09:15 Uhr Ankommen in der eigenen Gruppe, Morgenkreis
09:15 bis 10:15 Uhr gemeinsames Frühstück
10:15 bis 11:15 Uhr gezielte Angebote
11:00 bis 12:00 Uhr gemeinsames Mittagessen
12:00 bis 12:30 Uhr Abholzeit in der Krippe
12:30 bis 13:30 Uhr Abholzeit im Kindergarten
13:30 bis 14:30 Uhr Ruhephase / Mittagsschlaf
14:30 bis 16:30 Uhr Abholzeit, Nachmittagsangebote, Spielen im Garten

Kosten

Kinderkrippe

Stundensatz über 3 bis inkl. 4 Std. über 4 bis 5 Std. über 5 bis 6 Std. über 6 bis 7 Std. über 7 bis 8 Std. über 8 bis 9 Std. über 9 bis 10 Std.
Kosten/Monat 184 € 204 € 224 € 244 € 264 € 284 € 304 €

Kindergarten

Stundensatz über 4 bis 5 Std. über 5 bis 6 Std. über 6 bis 7 Std. über 7 bis 8 Std. über 8 bis 9 Std. über 9 bis 10 Std.
Kosten/Monat 150 € 157 € 164 € 171 € 178 € 185 €

Ermäßigung für Geschwister

Das ältere Geschwisterkind erhält eine Ermäßigung von 20 € monatlich.

Warmes Mittagessen in der Kita

Das warme Mittagessen wird gegen einen monatlichen Pauschalpreis von September bis August angeboten. (Caterer: Catering Wolz Estenfeld)

Ab-/Bestellung des Essens bitte rechtzeitig vorab, bestenfalls bis zum 15. des Vormonats bei der Kita-Leitung / dem Kita-Team.

Monatsbeitrag für Kinder

  • In der Krippe: 46,00 €
  • Im Kindergarten: 75,00 €

 

Stand: 20. Juni 2024

 

Bayerisches Krippengeld und Elternbeitragszuschuss für über 3-jährige Kinder

Für die Abwicklung und Auszahlung des Krippengeldes ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zuständig. Ausführliche Informationen zum bayerischen Krippengeld und der entsprechende Antrag sind auf der Homepage des ZBFS zu finden unter: Infos Krippengeld

Von den Kindergartenbeiträgen wird gegebenenfalls der Elternbeitragszuschuss für Kinder über 3 Jahren in Abzug gebracht. Der Zuschuss ist an den Stichtag 01.09. gekoppelt (bis zu diesem Zeitpunkt kann das Bayerische Krippengeld beantragt werden). Es ist für den Elternbeitragszuschuss kein Antrag o. ä. von den Eltern erforderlich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Infos Elternbeitragszuschuss