Verhinderungspflegegeld
Unterstützung für pflegende Angehörige
Die Verhinderungspflege kommt zum Einsatz, wenn die reguläre Pflegeperson – beispielsweise aufgrund von Urlaub oder Krankheit – vorübergehend verhindert ist. In diesem Fall zahlen die Pflegekassen Verhinderungspflegegeld aus, damit Sie für den Zeitraum der Abwesenheit eine Ersatzpflege organisieren können.
Verhinderungspflege – Leistungen 2024
Die Pflegekasse stellt für die Verhinderungspflege im Jahr 2024 einen Betrag von 1.612 Euro jährlich zur Verfügung. Voraussetzungen ist ein anerkannter Pflegegrad von mindestens 2 sowie eine Vorpflegezeit in häuslicher Umgebung von mindestens 6 Monaten. Diese Vorpflegezeit entfällt jedoch zum 01.07.2025.
Dieser Anspruch umfasst insgesamt 42 Tage oder sechs Wochen pro Jahr. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise erfolgen. Sollte die reguläre Pflegeperson weniger als acht Stunden abwesend sein und die Pflege nicht übernehmen können, kann die stundenweise Verhinderungspflege beantragt werden.
Verhinderungspflegegeld aufstocken
Zusätzlich zum Verhinderungspflegegeld gibt es einen gesonderten Betrag für die Kurzzeitpflege. Wird dieser innerhalb des Jahres nicht verwendet, können bis zu 806 Euro davon zur Aufstockung der Verhinderungspflege genutzt werden. Somit stehen Ihnen insgesamt maximal 2.418 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Nutzen Sie diesen Betrag nicht, verfällt er zum Ende des Kalenderjahres.
Verhinderungspflegegeld für Angehörige
Wenn die Pflege von nahen Angehörigen oder Personen übernommen wird, die mit der pflegebedürftigen Person zusammenleben, gelten besondere Regeln. In diesem Fall darf das Geld, das die Pflegekasse zahlt, normalerweise nicht mehr als das 1,5-fache des Pflegegeldes für den jeweiligen Pflegegrad betragen.
Hat die Ersatzpflegeperson jedoch zusätzliche Ausgaben, wie zum Beispiel für Fahrten oder Verdienstausfall, können diese Kosten eingereicht werden, sodass die Erstattung auf bis zu 1.612 Euro erhöht werden kann. Als nahe Angehörige gelten Personen die bis zum zweiten Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sind.
Verhinderungspflegegeld auszahlen lassen
Das Verhinderungspflegegeld wird in der Regel auf das Konto der pflegebedürftigen Person ausgezahlt, da diese auch den Antrag bei der Pflegekasse stellen muss. Wird ein professioneller Pflegedienst in Anspruch genommen, kann das Geld auch direkt an den Pflegedienst gezahlt werden.
Die Antragstellung kann online oder postalisch bei der Pflegekasse erfolgen. Ein Antrag auf Verhinderungspflege ist bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich. Wichtig ist nur, dass Sie die entsprechenden Kosten nachweisen können. Nach der Antragsstellung erhalten Sie einen Bescheid und je nach Pflegekasse wird das Geld innerhalb von wenigen Wochen erstattet.
Während der Zeit der Verhinderungspflege wird das bisher bezogene Pflegegeld nicht komplett eingestellt. Die Pflegekasse zahlt bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr weiterhin die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes aus. Für den ersten und letzten Tag wird das volle Pflegegeld gezahlt. Während der stundenweise Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
Häufig gestellte Fragen
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Die Begutachtung im Überblick
Das Begutachtungsverfahren steht direkt nach dem Antrag bei der Pflegekasse an. Hier wird die Selbstständigkeit einer Person festgestellt und ein Pflegegrad ermittelt.
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