Stundenweise Verhinderungspflege
Kurzzeitige Ersatzpflege

Die stundenweise Verhinderungspflege ist eine Entlastung für pflegende Angehörige, wenn diese kürzer als acht Stunden verhindert sind. Ob Arzttermin, Friseurbesuch oder eigene Krankheit – es gibt viele Gründe, warum pflegende Angehörige sowie ehrenamtliche Pflegekräfte nicht rund um die Uhr verfügbar sind.
Während dieser Zeit können die pflegerischen Tätigkeiten von einer anderen Person übernommen werden. Ein Pflegedienst oder Betreuungsdienst kommt dafür genauso in Frage wie Nachbarn, Freunde oder Verwandte. In der Zeit kann die reguläre Pflegeperson in Ruhe ihren Verpflichtungen nachkommen.
Anspruch auf stundenweise Verhinderungspflege
Welche Voraussetzungen sind für Verhinderungspflege erforderlich?
1. Die pflegebedürftige Person muss ab dem ersten Tag der Beantragung mindestens Pflegegrad 2 vorliegen haben.
2. Die pflegebedürftige Person muss mindestens sechs Monate lang zu Hause gepflegt worden sein.
3. Die (ehrenamtliche) Pflegeperson oder pflegende Angehörige ist für einen Zeitraum von acht Stunden oder weniger verhindert.

Von der stundenweisen Verhinderungspflege sprechen wir nur, wenn die Ersatzpflege für einen Zeitraum von acht Stunden oder weniger benötigt wird. Dieser Zeitraum richtet sich dabei nicht nach der Anwesenheit der Ersatzpflege, sondern nach der Verhinderungsdauer der regulären Pflegeperson.
Damit die Pflege noch in diese Kategorie fällt, dürfen Sie als Pflegeperson nicht mehr als acht Stunden abwesend sein. Sind Sie beispielsweise neun Stunden unterwegs und der Pflegedienst wird dabei nur 3 Stunden für die Ersatzpflege gebraucht, fällt das nicht mehr unter stundenweise Verhinderungspflege.
Erstattung der Kosten
Damit die Kosten für die stundenweise Verhinderungspflege erstattet werden, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Antragsformulare finden sich in der Regel auf den Webseiten der Pflegekassen und können dort heruntergeladen werden.
Diese können direkt online ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Alternativ haben Sie immer die Möglichkeit diese auszudrucken und per Post an die Pflegekasse zu schicken. Wichtig ist, dass der Antrag von der pflegebedürftigen Person selbst gestellt wird. Der Antrag kann im Voraus gestellt werden oder vier Jahre rückwirkend.
Das Geld für die stundenweise Verhinderungspflege wird der pflegebedürftigen Person überwiesen. Ambulante Pflegedienste können direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr, verteilt über 42 Tage. Sollte das Budget für Kurzzeitpflege im laufenden Jahr nicht ausgeschöpft sein, kann der Anspruch um weitere 806 Euro aufgestockt werden, sodass insgesamt bis zu 2.418 Euro zur Verfügung stehen. Für die Abrechnung werden Rechnungen, Quittungen und Belege benötigt, die an die Pflegekasse geschickt werden müssen. Zusätzlich können zum Beispiel auch Fahrtkosten oder Verdienstausfall von Verwandten geltend gemacht werden.
Die stundenweise Verhinderungspflege kann auch durch Angehörige erfolgen. Wenn Angehörige zweiten Grades nicht im selben Haushalt wie die pflegebedürftige Person leben, übernimmt auch hier die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten bis zu einem Betrag von 1.612 Euro pro Jahr.
Die tatsächlich entstandenen Kosten müssen bei der Pflegekasse eingereicht und nachgewiesen werden, um eine Erstattung zu erhalten. Dabei wird das Pflegegeld für die pflegebedürftige Person in der Regel nicht gekürzt.
Häufig gestellte Fragen
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