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Rückwirkende Verhinderungspflege

Verhinderungspflege rückwirkend beantragen

Die Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen eine wichtige Entlastung. Eine andere Person kann vorübergehend die Pflege übernehmen, wenn die zuständige Pflegeperson selbst aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen verhindert ist. Die gute Nachricht: Verhinderungspflege kann in vielen Fällen auch rückwirkend beantragt werden. Erfahren Sie alles Wichtige zur rückwirkenden Beantragung der Verhinderungspflege, zur Abrechnung sowie zu den notwendigen Unterlagen.

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Anspruch rückwirkend geltend machen

Es kommt häufig vor, dass pflegende Angehörige sich erst nach einiger Zeit darüber bewusst werden oder die Information erhalten, dass sie Anspruch auf Verhinderungspflege hatten. Doch auch wenn die Pflege bereits stattgefunden hat, können Sie die Verhinderungspflege unter bestimmten Bedingungen rückwirkend beantragen.

Für gesetzlich Versicherte gilt, dass die Verhinderungspflege bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden kann. Grundlage hierfür ist § 45 des Sozialgesetzbuches I. Hier ist geregelt, dass die Verhinderungspflege rückwirkend geltend gemacht werden kann, solange entsprechende Nachweise, wie etwa Rechnungen oder Zahlungsbelege, eingereicht werden.

Wichtig: Die Pflegekasse gewährt die rückwirkende Verhinderungspflege nur, wenn der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person zu dem Zeitpunkt bereits anerkannt war. Außerdem darf die Verhinderungspflege nicht über die maximal erlaubten 42 Tage pro Kalenderjahr hinausgehen.

Anspruch bei Privatversicherten

Privatversicherte Pflegebedürftige haben ebenfalls die Möglichkeit, rückwirkend Verhinderungspflege zu beantragen. Allerdings können die Regelungen und Fristen hier je nach Versicherer variieren.

Während einige private Pflegeversicherungen ähnliche Regelungen wie die gesetzlichen Krankenkassen anwenden und eine rückwirkende Beantragung bis zu vier Jahre erlauben, setzen andere kürzere Fristen, z.B. ein bis zwei Jahre. Es ist daher sinnvoll, sich bei der jeweiligen Pflegeversicherung nach den genauen Regelungen zu erkundigen.

So funktioniert die Abrechnung

Um die Erstattungen für Verhinderungspflege rückwirkend zu erhalten, können Sie den regulären Antrag auf der Webseite der zuständigen Pflegekasse nutzen. Diesen füllen Sie mit Angabe des Zeitraums der Ersatzpflege aus und reichen die dazugehörigen Rechnungen ein. Dafür benötigen Sie die Rechnung der Vertretungskraft. Auch Ausgaben wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall einer angehörigen Person können geltend gemacht werden, wenn diese die Verhinderungspflege übernommen hat.

Gerade wenn Sie die Verhinderungspflege rückwirkend beantragen und die Pflege von einer Privatperson übernommen wurde, kommt es vor, dass sich der genaue Pflegezeitraum auf den Tag nicht mehr nachvollziehen lässt. Die Beantragung ist dennoch möglich. Die Pflegekassen bieten vorgefertigte Formulare an, in denen Sie den Monat und die Anzahl der Tage eintragen können, in der die Ersatzpflege stattgefunden hat. Bei Problemen oder Unsicherheiten sollten Sie direkt Kontakt mit der Pflegekasse aufnehmen, um die Situation zu klären und mögliche Lösungen zu besprechen.

Verhinderungspflege rückwirkend Beispiel

Um die rückwirkende Beantragung der Verhinderungspflege besser zu veranschaulichen, finden Sie hier ein konkretes Beispiel:

Familie Müller pflegt ihre Mutter, die Pflegegrad 3 hat. Im März 2022 war Frau Müller aufgrund eines Krankenhausaufenthalts verhindert, sodass die Nachbarin Frau Meier für eine Woche die Pflege übernommen hat. Die Pflegeleistung wurde privat geregelt, und Frau Meier stellte keine offizielle Rechnung aus. Im August 2023 entschließt sich Familie Müller, die Verhinderungspflege für den Zeitraum rückwirkend zu beantragen.

So geht Familie Müller vor:

  • Sie füllen das Formular der Pflegekasse aus und geben den Monat der Pflege an.
  • Frau Meier schreibt eine Bestätigung, in der sie die Pflege und den Zeitraum angibt.
  • Zusätzlich wird eine Pauschale für entstandene Fahrtkosten eingereicht.

Die Pflegekasse prüft den Antrag und erstattet die Kosten der Verhinderungspflege, da alle notwendigen Nachweise eingereicht wurden und der Anspruch innerhalb der rückwirkenden Frist geltend gemacht wurde.

Verhinderungspflege nach dem Tod

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege, sodass es sich bei einem Antrag bei der Pflegekasse um eine Formalität handelt und Sie die Kosten rückwirkend bis zu 4 Jahre später erstattet bekommen. Anders ist es jedoch im Fall des plötzlichen Todes der zu betreuenden Person. Laut § 59 des Sozialgesetzbuches I können Sie in dieser Situation rückwirkend keine Zahlungen mehr einfordern und der Erstattungsbetrag kann abgelehnt werden.

Die Entscheidung liegt hier bei den zuständigen Pflegekassen. Als Ausnahme gilt, wenn die Verhinderungspflege bereits vor dem Todesfall beantragt oder angezeigt wurde. Wenn abzusehen ist, dass die zu pflegende Person z.B. aufgrund schwerer Krankheit nicht mehr lange leben könnte, kann es durchaus sinnvoll sein, zukünftige Zeiträume der Verhinderungspflege bereits bei der Pflegekasse schriftlich anzukündigen und sich abzusichern.

Häufig gestellte Fragen

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