Antrag auf Verhinderungspflege

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Antrag

Antrag richtig ausfüllen

Den Antrag auf Verhinderungspflege finden Sie als PDF-Formular online auf den Webseiten der zuständigen Pflegekassen. Dieser muss von der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Dort müssen Informationen zur Verhinderung der Pflegeperson eingetragen werden. Dazu gehören Zeitraum und Grund der Verhinderung sowie Kontaktdaten. Im Formular haben Sie die Wahl zwischen der stundenweise Verhinderungspflege und der tageweise Verhinderungspflege. Sie müssen außerdem angeben, wer die Ersatzpflege übernehmen wird – eine private Pflegekraft, ein Pflegedienst oder eine stationäre Pflegeeinrichtung.

Anhand des Antrags wird festgestellt, ob die pflegebedürftige Person Anspruch auf Verhinderungspflege hat. Dafür muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen und die Person muss in den letzten 6 Monaten zuhause gepflegt worden sein.

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Online PDF-Antrag bei der Pflegekasse

Hier finden Sie die PDF-Formulare verschiedener Pflegekassen im Überblick. Diese können Sie online ausfüllen und an die zuständige Krankenkasse übermitteln, um Verhinderungspflege zu beantragen. Sollte ihre Pflegekasse nicht dabei sein, finden Sie das Formular in der Regel auf der jeweiligen Webseite oder können bei ihrer Pflegekasse telefonisch nachfragen. Es gibt auch die Möglichkeit, den Verhinderungspflege Antrag postalisch zu stellen.

Nachweise für die Abrechnung

Die Pflegekasse gewährt für die Verhinderungspflege einen Betrag von 1.612 Euro pro Jahr. Der Anspruch umfasst dabei 42 Tage bzw. sechs Wochen jährlich. Zusätzlich gibt es einen gesonderten Betrag für die Kurzzeitpflege. Wird dieser innerhalb des Jahres nicht verwendet, können bis zu 806 Euro davon zur Aufstockung der Verhinderungspflege genutzt werden. Somit stehen Ihnen insgesamt maximal 2.418 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Um die entstandenen Kosten erstattet zu bekommen, müssen Sie die Ausgaben bei der zuständigen Pflegekasse nachweisen. Dazu benötigen Sie beispielsweise die Rechnung der Vertretungskraft. Auch Ausgaben wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall einer angehörigen Person können geltend gemacht werden.

Erstattung erhalten

Nach Prüfung der Unterlagen erstattet die Krankenkasse die anerkannten Kosten. Das Geld wird in der Regel auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Diese bezahlt davon die Person, die die Ersatzpflege durchführt.

Sollte ein Pflegedienst die Ersatzpflege übernehmen, kann dieser auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen. 

Nach der Antragsstellung erhalten Sie einen Bescheid und je nach Pflegekasse wird das Geld innerhalb von wenigen Wochen erstattet. Während der tageweisen oder stationären Verhinderungspflege wird außerdem die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt. Für den ersten und letzten Tag wird das volle Pflegegeld gezahlt.

Antrag rückwirkend stellen

Einige Menschen sind sich der Möglichkeit der Verhinderungspflege nicht bewusst und erfahren erst im Laufe ihrer Pflegetätigkeit von dieser Unterstützung. Dafür hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die Verhinderungspflege rückwirkend für bis zu vier Jahre abzurechnen, gemäß den allgemeinen Verjährungsvorschriften für Sozialleistungen. Um die Kostenerstattung zu erhalten, müssen auch hier die Ausgaben für die Ersatzpflegeleistungen bei der Pflegekasse nachgewiesen und eingereicht werden.

Häufig gestellte Fragen

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