Verhinderungspflege
Zahlen und Fakten
Pflege durch Angehörige
Die steigende Lebenserwartung in Deutschland bedeutet, dass immer mehr Menschen im Alter Pflege benötigen. Aktuell sind über fünf Millionen Menschen pflegebedürftig, Tendenz steigend (Quelle: Statistisches Bundesamt). In den meisten Fällen übernehmen Angehörige die Pflege, oft unterstützt durch ambulante Pflegedienste.
Nur etwa ein Fünftel der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland leben in Pflegeeinrichtungen. Der Großteil wird zuhause versorgt. Mit der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen steigt auch der Bedarf an Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen und qualifiziertem Pflegepersonal. Fachkräfte wie Altenpflegerinnen und -pfleger werden zunehmend unverzichtbar.
Gründe für die Verhinderungspflege
Die Pflege eines Angehörigen kann eine große Herausforderung darstellen. Oft bleibt kaum Zeit für die eigenen Bedürfnisse. Doch als Pflegeperson haben Sie das Recht auf Pausen – sei es durch Krankheit oder einfach, um einmal Zeit für sich zu haben.
Ob ein Friseurbesuch, ein Abend im Theater oder wichtige Erledigungen – die Verhinderungspflege unterstützt Sie dabei.
Typische Gründe, die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, sind:
- Urlaub
- Krankheit
- Überstunden im Beruf
- Arztbesuche oder Behördengänge
- Sportkurse oder andere Freizeitaktivitäten
- Ein Abendessen mit Freunden oder ein Konzertbesuch
Voraussetzungen für die Verhinderungspflege
Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, muss die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 haben. Außerdem muss im Jahr 2024 die häusliche Pflege bereits seit mindestens sechs Monaten erfolgen. Ab dem 01.07.2025 entfällt diese Vorpflegezeit.
Die Verhinderungspflege kann sowohl durch Verwandte als auch durch professionelle Pflegedienste übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die reguläre Pflegeperson für einen gewissen Zeitraum verhindert ist.
Das Wichtigste im Überblick
Die Verhinderungspflege ermöglicht es Ihnen, eine Ersatzpflegeperson zu beauftragen, wenn Sie selbst verhindert sind. Wenn diese weniger als acht Stunden täglich übernimmt, handelt es sich um eine stundenweise Verhinderungspflege. Sie können die Vertretung aber auch tage- oder wochenweise in Anspruch nehmen.
Bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege (42 Tage) stehen Ihnen pro Jahr zur Verfügung. Das Verhinderungspflegegeld beträgt 1.612 Euro jährlich. Wenn das Budget für die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft wurde, kann es um weitere 806 Euro aufgestockt werden – insgesamt stehen dann bis zu 2.418 Euro zur Verfügung.
Für die Abrechnung der Verhinderungspflege müssen Belege, Quittungen und Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht werden. Zusätzlich können Fahrtkosten und eventuell entstandener Verdienstausfall geltend gemacht werden.
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Häufig gestellte Fragen
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