Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurs- und Ausbildungsveranstaltungen der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Stand 18.01.2024

1. Geltungsbereich

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten bundesweit für alle Kurs- und Ausbildungsangebote (inkl. E-Learning-Kurse) der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Lützowstrasse 94, 10785 Berlin, Telefon: +49 30 26997-0, Telefax: +49 30 26997-444, E-Mail: (im Folgenden „JUH“ genannt). Für bestimmte Kurs-Angebote können von den AGB abweichende Regelungen vereinbart werden.

b. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (im Folgenden „Teilnehmer“ oder „Vertragspartner“ genannt) als auch gegenüber Unternehmern i. S. v. § 14 BGB (im Folgenden „Unternehmen“ oder „Vertragspartner“ genannt), die für ihre Mitarbeitenden betriebliche Ausbildungsveranstaltungen buchen. Gelten in diesen AGB unterschiedliche Regelungen für Verbraucher und Unternehmen, wird dies in der jeweiligen Klausel differenziert dargestellt.

c. Abweichende Bestimmungen oder AGB einer Vertragspartei erkennt die JUH nicht an, es sei denn, sie hat zuvor ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Anmeldung/Zustandekommen des Vertrages

a. Die Darstellung der Kurs- und Ausbildungsangebote auf der Website der JUH stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Veranstaltungskatalog. Veranstalter und Vertragspartner ist die JUH unter zusätzlicher Benennung der jeweiligen Verbandsgliederung (Ortsverband, Kreisverband, Regionalverband, Bundesverband).

b. Die Anmeldung für ein Kurs- oder Ausbildungsangebot in Präsenz kann mündlich, schriftlich, per Fax, durch E-Mail oder unter Verwendung des Anmeldeformulars auf der Homepage des JUH erfolgen. Inhalt der Anmeldung kann die Anmeldung einzelner Teilnehmer oder ganzer Teilnehmergruppen sowie die Buchung einer Inhouse-Ausbildungsveranstaltung sein. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

c. Erfolgt die Anmeldung über E-Mail, Fax oder Telefon, kommt der Vertrag zustande, wenn die JUH die Annahme des Buchungsantrages schriftlich, in Textform (E-Mail) oder durch Übersendung einer Rechnung bestätigt hat oder der Teilnehmer bei einer Online-Buchung den in der Bestätigungs-E-Mail enthaltenen Link durch Mausklick bestätigt. Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den Teilnehmer.

d. Bestellungen von E-Learning-Kursen können ausschließlich im Online-Shop der JUH vorgenommen werden. Hier erscheint nach dem Durchlaufen aller erforderlichen Schritte eine Zusammenfassung der gemachten Angaben, damit die Eingaben überprüft werden können. Sollte ein Fehler enthalten sein, kann über den Zurück-Pfeil die Eingabe korrigiert werden. Durch Klicken der Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ wird eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen E-Learning-Kurse abgegeben. Der Teilnehmer erhält unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung eine elektronische Bestätigung seiner Bestellung. Die Bestellbestätigung stellt die Annahme des Bestellangebots des Teilnehmers dar.

e. Bucht ein Unternehmen für einen oder mehrere seiner Mitarbeitenden eine betriebliche Ausbildungsveranstaltung oder eine Inhouse-Ausbildungsveranstaltung, deren Entgelte über einen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen) abgerechnet werden sollen, muss der Anmeldung das entsprechende Formular des Unfallversicherungsträgers (inkl. ggf. erforderlicher Genehmigungen, Kostenübernahmeerklärungen und/oder Gutscheinen des Unfallversicherungsträgers) ausgefüllt beigelegt werden, spätestens jedoch zu Kursbeginn an die JUH übergeben werden.

f. Die JUH ist berechtigt, mit der Erfüllung der übernommenen Ausbildungsverpflichtungen Dritte zu beauftragen.

g. Der Vertragsschluss steht ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung.

3. Zahlungsarten und -bedingungen

a. Für die Kurs- und Ausbildungsveranstaltungen gelten die jeweils aktuellen Preisangaben der JUH, die bei der Buchung ausgewiesen werden. Die Preise sind Endpreise, das heißt, sie beinhalten eine ggf. anfallende Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe und sonstige Preisbestandteile.

b. Grundsätzlich bietet die JUH folgende Zahlverfahren an:

  • SEPA-Lastschriftverfahren
  • Kreditkarte (Giro/Mastercard)
  • Paypal

Bei Buchungen von E-Learning-Kursen über den Online-Shop der JUH stehen ausschließlich die Zahlungsmittel Kreditkarte und Paypal zur Verfügung.

c. Die Zahlungen per SEPA-Lastschriftverfahren und Kreditkarte erfolgen über unseren Zahlungsdienstleister ADYEN N.V., Simon Carmiggeltstraat 6-50, 1011 DJ Amsterdam, der die von Ihnen angegebenen Zahlungsdaten in unserem Auftrag zum Zweck der Zahlungsabwicklung verarbeitet. Wenn Sie sich für eine Zahlung über SEPA- Lastschriftverfahren oder Kreditkarte entscheiden, gelten jeweils die Zahlungs- und Datenschutzbestimmungen von ADYEN. Bei Auswahl der Zahlungsart PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung über die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal L-2449, Luxemburg (nachfolgend "PayPal" genannt). Wenn Sie PayPal als Zahlungsmethode wählen, werden Ihre für den Bezahlvorgang erforderlichen Daten automatisch an PayPal übermittelt. Hier gelten die Zahlungs- und Datenschutzbestimmungen von PayPal.

d. Bei Buchungen durch einen Verbraucher kann vereinbart werden, dass das Entgelt auch in der Kurs- oder Ausbildungsveranstaltung an die jeweilige Kursleitung in bar oder - falls von der JUH angeboten - per Kartenlesegerät gezahlt wird.

e. Entgelte für Kurs- und Ausbildungsveranstaltungen, die von Unternehmen gebucht werden, sind sofort nach Zugang der Rechnung fällig, sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

f. Sollen Entgelte durch einen Unfallversicherungsträger übernommen und direkt zwischen der JUH und dem Unfallversicherungsträger abgerechnet werden, muss das Unternehmen die hierfür erforderlichen Unterlagen fristgerecht bei der JUH gemäß Ziffer 2e einreichen. Liegen die Voraussetzungen für eine Abrechnung bis zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung nicht vor oder lehnt der Unfallversicherungsträger aus Gründen, die die JUH nicht zu vertreten hat, eine (volle) Kostenübernahme ab (z. B. wenn Teilnehmende die vorgesehene Mindestteilnahmezeit nicht erfüllt haben), stellt die JUH dem Unternehmen die Zahlung der (Teil-) Entgelte in Rechnung.

4. Stornierung/Rücktritt

a. Die JUH räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht für Kurs- bzw. Ausbildungsveranstaltungen durch Erklärung einer Stornierung ein. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag hat die JUH Anspruch auf eine pauschale Entschädigung nach folgenden Bestimmungen:

b. Der Rücktritt muss gegenüber der JUH in Textform (z. B. per E-Mail) erklärt werden. Für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Rücktrittserklärung kommt es auf deren Zugang bei der JUH an.

c. Tritt die Vertragspartei bzw. der Teilnehmer innerhalb von 8 - 13 Tagen vor Beginn der Kurs- bzw. Ausbildungsveranstaltung zurück, so wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25 % des jeweiligen Entgelts für die konkrete Kurs- bzw. Ausbildungsveranstaltung fällig. Tritt er 4 - 7 Tage vor dem Beginn der Kurs- bzw. Ausbildungsveranstaltung zurück, beträgt die Bearbeitungspauschale 50 % des jeweiligen Entgelts für die konkrete Kurs- bzw. Ausbildungsveranstaltung. Vertragspartner, die noch kurzfristiger zurücktreten, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Bearbeitungspauschale wird nicht in Rechnung gestellt, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt wird.

d. Erfolgte die Buchung durch ein Unternehmen für mehrere seiner Mitarbeitenden und wird durch die Stornierung die vertraglich vereinbarte Mindestteilnehmerzahl unterschritten, bleibt die Zahlungspflicht für die Anzahl an Teilnehmern bestehen, die die Mindestteilnehmeranzahl unterschreiten. Für Mitarbeitende des Unternehmens mit einer Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger können anfallende Stornierungskosten nicht dem Unfallversicherungsträger in Rechnung gestellt werden; diese sind somit vom Unternehmen selbst zu tragen.

e. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass das Stornierungsentgelt nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

f. Die vorstehenden Regelungen über das Stornierungsentgelt geltend entsprechend, wenn der Vertragspartner die gebuchten Leistungen ohne vorherige Mitteilung nicht in Anspruch nimmt.

5. Absagen und Änderungen der Kurs- oder Ausbildungsveranstaltung durch die JUH

a. An einer Ausbildungsveranstaltung mit mehreren Teilnehmern müssen grundsätzlich mindestens 12 Personen teilnehmen. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklicher vorheriger Bestätigung oder einer entsprechenden Zusatzvereinbarung.

b. Die JUH kann bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder aus einem anderen wichtigen Grund (zum Beispiel Erkrankung der Kursleitung oder einem Fall von höherer Gewalt) die Durchführung der Ausbildungsveranstaltung an dem vereinbarten Termin absagen. Sie wird sich in diesem Fall um einen kurzfristigen Ersatztermin bemühen.

c. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art oder der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen.

d. Organisatorische Änderungen (wie z. B. ein Wechsel der Kursleitung oder ein Raumwechsel innerhalb eines zumutbaren Umkreises des ursprünglichen Veranstaltungsortes) berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts. Dies gilt nur, soweit die Änderungen zumutbar sind und ein sachlicher Grund hierfür vorhanden ist.

6. Ausschluss von Teilnehmern

a. Die JUH behält sich vor, Teilnehmer von der Kurs- oder Ausbildungsveranstaltung auszuschließen, wenn sie durch ihr Verhalten den Ablauf der Veranstaltung in Frage stellen, stören oder in sonstiger Weise den Grundsätzen der JUH zuwiderhandeln.

b. Die Zahlungsverpflichtung bleibt davon unberührt.

c. Wird im Rahmen von E-Learning Angeboten ein Login zur Verfügung gestellt, ist nur die persönliche Verwendung durch den Teilnehmer gestattet. Ein Missbrauch der Logindaten führt zu einer Sperrung des Zugangs.

d. Es gilt die Hausordnung und das damit verbundene Hausrecht der JUH.

7. Urheber und Nutzungsrechte an Lehrmaterialien

a. Sämtliche Elemente einer Kurs- oder Ausbildungsveranstaltung, d.h. alle Unterlagen und Materialien einschließlich Bilder, Designs, Grafiken, Fotos, Texte etc. (im Folgenden „Inhalte“) stehen im Eigentum der JUH und sind durch das Urheberrecht, das Markenrecht und/oder sonstige Rechte zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung von Elementen des Kurses oder ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der JUH (zumindest in Textform) gestattet.

b. Sofern im Rahmen der Kurs- oder Ausbildungsveranstaltung Lehrmaterialien zur Verfügung gestellt werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der JUH.

8. Nutzung/Bereitstellung von E-Learning-Angeboten

a. Die JUH bietet in ihrem Online-Shop auch die Buchung von E-Learning-Kursen an. Der Teilnehmer erhält einen zeitlich befristeten Zugriff auf den gebuchten Kurs von einem Jahr ab Kaufdatum.

b. Zur Nutzung eines E-Learning-Kurses muss sich der Teilnehmer auf der E-Learning Plattform der JUH mit seinen Daten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Passwort) registrieren und ein Nutzerkonto anlegen. Der gebuchte Kurs kann dann mit Eingabe des persönlichen Zugangscodes, der dem Teilnehmer unmittelbar nach Kauf des E-Learning-Kurses übersendet wird, freigeschaltet werden. Das Nutzungsrecht ist auf diesen Teilnehmer und auf den in a. genannten Zeitraum begrenzt (einfaches Nutzungsrecht). Dem Teilnehmer ist es untersagt, Dritten einen Zugriff auf E-Learning-Kurse zu gewähren oder Unterlizenzen zu gewähren.

c. Die JUH behält sich vor, den Inhalt der E-Learning-Kurse und der E-Learning Plattform zu verändern oder zu ergänzen. Sie bemüht sich, den Zugang zur E-Learning Plattform permanent (365 Tage, 24h) zu ermöglichen. Im Jahresdurchschnitt sind die E-Learning Angebote der JUH in der Regel zu 98% verfügbar. Eine jederzeitige Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden. Während planmäßiger oder ungeplanten Wartungsarbeiten oder bei Störungen in den Netzen der jeweiligen Internetanbieter kann es zu einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Leistungen kommen.

9. Ausstellung von Kurs- und Teilnahmebescheinigungen

a. Ist für die Erteilung einer Kurs- und Teilnahmebescheinigungen eine bestimmte Stundenanzahl vorgegeben, kann eine Kurs- und Teilnahmebescheinigung nicht erteilt werden, wenn die maximal zulässige Anzahl an Fehlstunden überschritten wurde. Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts für die Kurs- und Ausbildungsveranstaltung bleibt hiervon unberührt.

b. Bei Verlust einer Originalbescheinigung oder einer erforderlichen Korrektur aus Gründen, die der Teilnehmer zu vertreten hat, kann dem Teilnehmer gegen ein Entgelt eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Es gilt die jeweils aktuelle Preisangabe der JUH. Ersatzbescheinigungen werden grundsätzlich nur ausgestellt, wenn die besuchte Kurs- und Ausbildungsveranstaltung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt und der genaue Kursort und das genaue Kursdatum genannt wird.

10. Höhere Gewalt

a. Führt ein Ereignis höherer Gewalt dazu, dass eine der Vertragsparteien ihre Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, wird sie der anderen Vertragspartei unverzüglich schriftlich über die Art des Ereignisses und die voraussichtlichen Auswirkungen auf ihre vertraglichen Pflichten benachrichtigen.

b. Höhere Gewalt ist ein Ereignis, das für keine der Parteien unter Anwendung äußerster, billigerweise zu erwartender Sorgfalt vorhersehbar und vermeidbar war. Höhere Gewalt kann in diesem Sinne insbesondere folgende Ereignisse umfassen: Brand, Hochwasser, Unwetter oder Epidemien.

c. Die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei ist für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen befreit, vorausgesetzt, sie ist ihrer Informationspflicht nachgekommen. Die durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehinderte Vertragspartei wird alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt auf ihre vertraglichen Verpflichtungen soweit wie möglich zu beschränken. Nach Beendigung des Ereignisses höherer Gewalt wird die durch ein Ereignis höherer Gewalt betroffenen Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen wieder erfüllen.

11. Haftung der JUH

a. Die JUH haftet in Fällen des Vorsatzes, arglistiger Täuschung und grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Außerdem haftet sie bei der schuldhaften Verletzung sog. Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind alle Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet sowie alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung man regelmäßig vertrauen darf. Soweit jedoch die Verletzung einer Kardinalpflicht nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führte, sind die Ansprüche auf Schadensersatz der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

b. Die Haftung der JUH für die bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung bleibt unberührt. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen die JUH ausgeschlossen.

c. Wenn die JUH in dem Kursangebot Links auf Webseiten Dritter verwendet, kann sie mangels Einfluss auf die Gestaltung und Anpassung von Inhalten der verlinkten Seiten dafür keine Haftung übernehmen.

d. Die JUH übernimmt keine Gewährleistung für eine uneingeschränkte Verfügbarkeit von Online-Kursen und Angeboten. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheits- und Kapazitätsgründe, technische Gegebenheiten sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereichs der JUH zu einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit des Online- Angebotes führen.

12. Gewährleistungsrechte

Die Rechte des Teilnehmers bei Sach- und Rechtsmängeln bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist.

13. Speichermöglichkeit und Einsicht in den Vertragstext bei Bestellungen im elektronischen Geschäftsverkehr

Sie können diese AGB auch ausdrucken oder speichern, indem Sie auf den Link zum downloaden am Ende der AGB gehen. Eine Kopie der AGB wird Ihnen bei einer Anmeldung auf unserer Website bzw. in unserem Online-Shop auch mit der Eingangsbestätigung der Anmeldung versendet. Sie können zusätzlich die Daten Ihrer Bestellung archivieren, indem Sie die auf der letzten Seite des Bestellablaufs auf der Website der JUH die zusammengefassten Daten mit Hilfe der Funktionen Ihres Browsers speichern. Sie können aber auch die automatische Eingangsbestätigung abwarten, die wir Ihnen nach Abschluss Ihrer Anmeldung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zukommen lassen. Diese Eingangsbestätigung enthält noch einmal die Daten Ihrer Anmeldung und lässt sich ausdrucken bzw. mit Ihrem E-Mail-Programm abspeichern. Ihre Anmeldedaten werden auch bei uns gespeichert, sind aber nicht unmittelbar von Ihnen abrufbar.

14. Elektronische Kommunikation

Bei einer Buchung über ein Formular auf der Website oder im Online-Shop der JUH stimmen Sie zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation (einschließlich Rechnungen und Zahlungserinnerungen) in elektronischer Form erfolgen kann.

15. Datenschutz

Die JUH erheben, verarbeiten und nutzen die personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragszwecks und zur Durchführung der Abrechnung bzw. Zertifizierung der Kurse im Rahmen der Bestimmungen des DSG-EKD und ihrer Datenschutzerklärung. Nach Beendigung des Kurs- und Ausbildungsvertrages werden die personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt und nach Ablauf der einschlägigen Fristen gelöscht, soweit keine Erlaubnis zur Speicherung vorhanden ist. Unsere ausführlichen Datenschutzinformationen finden Sie hier.

16. Alternative Streitbeilegung/Außergerichtliche Online-Streitbeilegung (EU)

Die JUH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit, die Sie hier https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

17. Widerrufsrecht für Verbraucher

Wird der Ausbildungsvertag von einem Verbraucher i. S. d. § 13 BGB geschlossen, so steht ihm unabhängig von seinem Kündigungs- und Rücktrittsrecht ein vierzehntägiges gesetzliches Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen zu. Auf dieses Widerrufsrecht wird der Verbraucher bei Vertragsschluss nochmals ausdrücklich hingewiesen. Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Unsere Widerrufsinformationen finden Sie auch unter https://www.johanniter.de/johanniter-unfall-hilfe/widerrufsbelehrung/.