Treuhandstiftung

Aktiv in der Stiftungsarbeit

Bringen Sie sich aktiv in die Stiftungsarbeit ein und errichten Sie unter dem Dach der Johanniter-Stiftung eine eigene Treuhandstiftung. Dabei bestimmen Sie Zweck und Namen der Stiftung und können im Stiftungsorgan über die Verwendung
der Mittel mitentscheiden. Die Treuhandstiftung ist an eine Reihe von formalen Voraussetzungen gebunden:

  • Satzung
  • Stiftungsorgan, z. B. Stiftungsrat, das über die Mittelvergabe entscheidet
  • Getrennte Stiftungsverwaltung: eigene Buchhaltung und Jahresabschluss
  • Anerkennung und Prüfung durch das Finanzamt

Die Treuhandstiftung ist eine rechtlich unselbstständige Stiftung, die durch Vertrag zwischen Ihnen als Stifterin oder Stifter und der Johanniter-Stiftung als Treuhänderin errichtet wird. Dabei wird das Stiftungsvermögen auf die Treuhänderin übertragen, die es getrennt von ihrem eigenen Vermögen hält und verwaltet. Die Verwaltungsaufgaben übernehmen wir gerne für Sie.
Auch bei einer Treuhandstiftung werden Projekte aus den Kapitalerträgen finanziert. Damit der Stiftungszweck erfüllt werden kann, sollten Vermögen und Projektbedarf in einem realistischen Verhältnis stehen bzw. Zustiftungen oder eigene eingeworbene Spenden zu erwarten sein.

Möchten Sie eine Treuhandstiftung gründen?

Dann senden Sie uns gerne Ihre Vorstellungen mithilfe unseres Antwortformulars zu.

Oder rufen Sie uns einfach an. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!