Hinweis zum Corona-Virus/West
Liebe Besucherin, lieber Besucher,
unsere Einrichtungen haben stets aktuelle Konzepte zur Besuchsregelung, um unsere Bewohnerinnen und Bewohner vor einer COVID-19-Erkrankung zu schützen. Diese Konzepte beruhen auf der rechtlichen Grundlage der aktuell geltenden Verordnungen und Gesetze des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen und den Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) sowie unseren internen Hygiene- und Sicherheitskonzepten in den jeweils aktuellen Fassungen.
Jede Bewohnerin, jeder Bewohner hat das Recht, täglich uneingeschränkt Besuch zu erhalten.
Für den Besuch in unseren Einrichtungen benötigen alle Besucherinnen und Besucher, unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus ein aktuelles negatives Testergebnis, welches nicht älter als 24 Stunden ist. Wir möchten Sie bitten, nach Möglichkeit bereits ein Testergebnis mitzubringen. Alternativ besteht auch zu den ausgewiesenen Zeiten (Stand: 9. Januar 2023) in der Einrichtung ein Schnelltestangebot. Bitte bringen Sie Geduld und Verständnis für mögliche Wartezeiten auf.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, alle Besuche zu dokumentieren, zu registrieren und zu prüfen, ob Besucherinnen und Besucher frei von Symptomen sind, die im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion bzw. COVID-19-Erkrankung stehen können.
Die Weitergabe dieser Daten ist im Falle eines positiven Schnelltestergebnisses an das zuständige Gesundheitsamt und die WTG-Behörde (Heimaufsicht) für uns verpflichtend.
Den Hygiene- und Verhaltensunterweisungen des Personals ist zu jeder Zeit Folge zu leisten. Ganz wesentlich ist vor und nach dem Besuch die Durchführung einer hygienischen Händedesinfektion.
Es gelten die bekannten AHA+A+L Regeln, wie der Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zu jeder Person, Waschen der Hände, Nießen und Husten in die Armbeuge sowie der Verzicht auf Handschlag und Umarmung und regelmäßiges Lüften. Dies gilt insbesondere für eventuelle Wartezeiten vor der Einrichtung.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte unserem „Merkblatt Besucher“ (Stand 1. Oktober 2022).
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Weiterführende Links zur genaueren Information:
Rechtliche Regelungen zum Coronavirus in NRW