Umgang mit dem Corona-Virus
Die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) stellt auch die Johanniter Seniorenhäuser vor große Herausforderungen. Wir nehmen die potenziellen Risiken des Virus sehr ernst. Unser oberstes Ziel ist es, sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner als auch die Mitarbeitenden unserer Pflegeeinrichtungen bestmöglich zu schützen.
Regionale Krisenstäbe
Die regionalen Krisen-Beauftragte der Johanniter Seniorenhäuser gleichen alle Maßnahmen mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, des Bundesgesundheitsministeriums und der regionalen Gesundheitsämter und Heimaufsichtsbehörden kontinuierlich ab und stehen im engen Austausch mit allen Einrichtungsleitungen.
Bevor Sie eine Einrichtung besuchen, verschaffen Sie sich bitte einen Überblick über die aktuellen Besuchsregelungen.
Besuchsregelungen unserer Häuser im Regionalzentrum Nord.
Besuchsregelungen unserer Häuser im Regionalzentrum Ost.
Besuchsregelungen unserer Häuser im Regionalzentrum West.
Besuchsregelungen unserer Häuser im Regionalzentrum Süd.
Absage von Veranstaltungen
Bitte haben Sie Verständnis, dass Veranstaltungen in unseren Seniorenhäusern derzeit reduziert und öffentliche Veranstaltungen mit externer Beteiligung komplett abgesagt oder vorerst verschoben werden.
Wichtige Hinweise für Besuche in unseren Einrichtungen
In den meisten Johanniter-Senioreneinrichtungen hatten wir bisher keine oder nur wenige Bewohnerinnen und Bewohner, die von einer COVID-19-Erkrankung betroffen waren. Umfangreiche Hygiene- und Schutzmaßnahmen ebenso wie strenge Besuchsregelungen haben dazu beigetragen. Wir danken allen, die uns hierbei unterstützt und Verständnis gezeigt haben.
Dennoch: Besuche sind uns sehr wichtig. Sie sind wichtig für das Wohlbefinden unserer Bewohnerinnen und Bewohner und wichtig für die Angehörigen. Gleichwohl müssen wir alles unternehmen, um COVID-19 Infektionen so gut wie möglich zu verhindern.
Für unsere Einrichtungsleitungen bedeutet das eine fortlaufende Gratwanderung. Sie müssen das nachvollziehbare Besuchsbegehren mit dem behördlich uneingeschränkt geforderten und auch fachlich notwendigen Infektionsschutz in Einklang zu bringen. Die jeweiligen Landesregierungen regeln dies mit unterschiedlichsten Verordnungen. In der Regel werden diese Verordnungen oder Allgemeinverfügungen im Abstand von zwei bis vier Wochen fortgeschrieben. Denn so kann auf die Entwicklung der epidemischen Lage angemessen reagiert werden. Identisch sind diese Anordnungen jedoch stets in der Anforderung der Beachtung der aktuellen Richtlinien und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
Erkundigen Sie sich vor der Planung eines Besuchs über die jeweils gültige Rechtslage im jeweiligen Bundesland. Sie bekommen hierzu Auskunft über die jeweilige Einrichtungsleitung eines Johanniter-Hauses.