Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung nach § 5 des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) ist, dass der/die BewerberIn in gesundheitlicher Hinsicht für die Ausübung nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 KrPflG geeignet ist und über einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss verfügt. Darüber hinaus gilt auch ein Hauptschulabschluss in Kombination mit einer erfolgreich abgeschlossenen zweijährigen Berufsausbildung oder einer erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe als ausreichende Zugangsvoraussetzung. Bei Nicht-deutscher Muttersprache muss mindestens der Nachweis über das Sprachniveau B2 (GER) (empfehlenswert Sprachniveau C1) nachgewiesen werden.
Die Johanniter Bildungs-GmbH legt Wert auf die Zugehörigkeit zu einer christlichen Konfession oder aber auf ein Interesse an einer Ausbildung mit christlicher Prägung.
Aufgrund der geforderten Aufgaben im Rahmen der Ausbildung wie beispielsweise die Versorgung infektiöser Patienten oder das Arbeiten im Schichtdienst empfehlen wir ein Mindestalter von 17 Jahren.
Zudem sollten sich Bewerber im Rahmen von Praktika in Pflegeeinrichtungen (gern in den angeschlossenen Kliniken) im Vorfeld mit ihrem Berufswunsch auseinander gesetzt haben.
Die Ausbildung beginnt zweimal jährlich: im April und im Oktober eines Jahres.
Die Ausbildung endet nach 3 Jahren. Jede/r Auszubildende absolviert eine schriftliche, eine praktische und eine mündliche staatliche Abschlussprüfung.
Die Auszubildenden sind während ihrer Ausbildung in den einzelnen Betriebsstätten der Johanniter-Kliniken Bonn , dem Johanniter- oder dem Waldkrankenhaus, angestellt. Ausbildungsträger für Auszubildende zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann mit Vertiefung Pädiatrie ist die Asklepios-Klinik St. Augustin. Die Johanniter Bildungs-GmbH ist verantwortlich für die Durchführung und Organisation der Ausbildung. Das Verhältnis zwischen den Ausbildungsträgern und dem Bildungsträger sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten, sind in Kooperationsverträgen geregelt. Unter den folgenden Internetadressen finden Sie weiterführende Informationen zu den jeweiligen Betriebsstätten: www.info@johanniter-kliniken.de www.asklepios.com/SanktAugustin
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann regelt das Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 6. Dezember 2018
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt im Wechsel zwischen Unterricht in unserer Pflegeschule und der praktischen Ausbildung in der jeweiligen Ausbildungsstätte. Unsere Pflegeschule vermittelt im theoretischen und praktischen Unterricht im Umfang von (mindst.) 2.100 Stunden die unterschiedlichen Lerninhalte der Pflegeausbildung.
Die praktische Ausbildung erfolgt im Umfang von (mindst.) 2.500 Stunden in der jeweiligen Ausbildungsstätte und in weiteren, im Rahmen der Ausbildung beteiligten Einrichtungen. Sie beginnt mit einem sogenannten Orientierungseinsatz in der gewählten Ausbildungsstätte. Danach folgen die Pflichteinsätze in der stationären Akutpflege (im Krankenhaus), in der stationären Langzeitpflege (in einer Pflegeeinrichtung für alte Menschen), in der ambulanten Akut-/Langzeitpflege (bei einem ambulanten Pflegedienst), in der pädiatrischen Versorgung (in der Asklepios Klinik Sankt Augustin) und in der psychiatrischen Versorgung (z. B. in einer psychiatrischen Klinik).
Im letzten Einsatz, dem sogenannten Vertiefungseinsatz, der in der Regel beim Träger der praktischen Ausbildung stattfindet, endet der praktische Ausbildungsteil mit einer staatlichen Prüfung. Alle Auszubildenden können – unabhängig von ihrem gewählten Vertiefungseinsatz – ihre Ausbildung im dritten Jahr generalistisch fortführen und mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“ beenden. Die Absolventinnen und Absolventen können in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten.
Die ersten sechs Monate der Ausbildung gelten als Probezeit.
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach den jeweils gültigen tariflichen Bestimmungen.
Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach den jeweils gültigen tariflichen Bestimmungen. Um eine kontinuierliche Ausbildung zu gewährleisten, wird der Zeitpunkt des gemeinsamen Urlaubes für die Auszubildenden zum größten Teil vorgegeben.
Die Berufskleidung wird von den jeweiligen Betriebsstätten für die Dauer der Ausbildung gestellt.
Sowohl die Asklepios Kinderklinik, als auch die Johanniter-Kliniken Bonn verfügen über Personalwohnheime, in denen Sie ein Zimmer oder Appartement anmieten können.