Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung nach §9 der Ausbildungs- u. Prüfungsverordnung Pflegefachassistenz - PflfachassAPrV vom 9. Dezember 2020 ist, dass der/die BewerberIn in gesundheitlicher Hinsicht für die Ausübung geeignet ist und mindestens über einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt sowie bei Nicht-deutscher Muttersprache mindestens den Nachweis über das Sprachniveau B2 (GER) erbringen kann.
Die Pflegeschule der Johanniter Bildungs-GmbH legt Wert auf die Zugehörigkeit zu einer christlichen Konfession oder aber auf ein Interesse an einer Ausbildung mit christlicher Prägung.
Aufgrund der geforderten Aufgaben im Rahmen der Ausbildung wie beispielsweise die Versorgung infektiöser Patienten oder das Arbeiten im Schichtdienst empfehlen wir ein Mindestalter von 17 Jahren.
Zudem sollten sich Bewerber im Rahmen von Praktika in Pflegeeinrichtungen (gern in den angeschlossenen Kliniken) im Vorfeld mit ihrem Berufswunsch auseinander gesetzt haben.