Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung nach §9 der Ausbildungs- u. Prüfungsverordnung Pflegefachassistenz - PflfachassAPrV vom 9. Dezember 2020 ist, dass der/die BewerberIn in gesundheitlicher Hinsicht für die Ausübung geeignet ist und mindestens über einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt sowie bei Nicht-deutscher Muttersprache mindestens den Nachweis über das Sprachniveau B2 (GER) erbringen kann.
Die Pflegeschule der Johanniter Bildungs-GmbH legt Wert auf die Zugehörigkeit zu einer christlichen Konfession oder aber auf ein Interesse an einer Ausbildung mit christlicher Prägung.
Aufgrund der geforderten Aufgaben im Rahmen der Ausbildung wie beispielsweise die Versorgung infektiöser Patienten oder das Arbeiten im Schichtdienst empfehlen wir ein Mindestalter von 17 Jahren.
Zudem sollten sich Bewerber im Rahmen von Praktika in Pflegeeinrichtungen (gern in den angeschlossenen Kliniken) im Vorfeld mit ihrem Berufswunsch auseinander gesetzt haben.
Die Ausbildung beginnt jeweils am 1. Februar eines Jahres.
Die Ausbildung endet nach 1 Jahr. Jede/r Auszubildende absolviert eine schriftliche, eine praktische und eine mündliche staatliche Abschlussprüfung.
Die Ausbildung dauert in Vollzeit ein Jahr und beginnt jeweils zum 01.02. eines Jahres. Die Ausbildung erfolgt im Wechsel zwischen Unterricht in unserer Pflegeschule und der praktischen Ausbildung in der jeweiligen Ausbildungsstätte. Unsere Pflegeschule vermittelt im theoretischen und praktischen Unterricht im Umfang von (mindst.) 700 Stunden die unterschiedlichen Lerninhalte der Pflegeausbildung.
Die praktische Ausbildung erfolgt im Umfang von (mindst.) 950 Stunden in der jeweiligen Ausbildungsstätte der Johanniter Kliniken Bonn: dem Johanniter-Krankenhaus oder Waldkrankenhaus sowie der Asklepios Klinik St. Augustin.
Jede/r Auszubildende absolviert eine schriftliche, eine praktische und eine mündliche staatliche Abschlussprüfung.
Die Pflegeschule der Johanniter Bildungs-GmbH ist verantwortlich für die Durchführung und Organisation der Ausbildung. Das Verhältnis zwischen den Ausbildungsträgern und dem Bildungsträger sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten sind in Kooperationsverträgen geregelt.
Die ersten drei Monate der Ausbildung gelten als Probezeit.
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach den jeweils gültigen tariflichen Bestimmungen.
Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach den jeweils gültigen tariflichen Bestimmungen. Um eine kontinuierliche Ausbildung zu gewährleisten, wird der Zeitpunkt des gemeinsamen Urlaubes für die Auszubildenden zum größten Teil vorgegeben.
Die Berufskleidung wird von den jeweiligen Betriebsstätten für die Dauer der Ausbildung gestellt.
Sowohl die Asklepios Kinderklinik, als auch die Johanniter-Kliniken Bonn verfügen über Personalwohnheime, in denen Sie ein Zimmer oder Appartement anmieten können.