Ablauf der theoretischen und praktischen Ausbildung
Die theoretische Ausbildung
Der theoretische Unterricht findet in einem gemischten System von Studientagen und Blöcken von jeweils zwei bis sechs Wochen statt.
Er wird in 14 Blöcken von jeweils zwei bis sechs Wochen erteilt und umfasst folgende Themenbereiche:
- Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen richtig erkennen und bewerten
- Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und bewerten
- Fachkundige Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen
- Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung von Rehabilitationskonzepten und Integration in das Pflegehandeln
- Personenbezogenes Pflegehandeln
- Pflegehandeln nach pflegwissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten
- Pflegehandeln nach Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbestimmungen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten
- Mitwirkung bei der medizinischen Diagnostik und Therapie
- Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes
- Entwicklung eines beruflichen Selbstverständnisses und Bewältigen der beruflichen Anforderungen
- Einfluss nehmen auf die Entwicklung des Pflegeberufes im gesellschaftlichen Kontext
- Zusammenarbeit in Gruppen
- Unterrichtszeiten (Stand Mai 2014):
- Montag bis Donnerstag: 8:15-15:45 Uhr
- Freitag: 8:15-14:00 Uhr
Die praktische Ausbildung
Zwischen den Blöcken der theoretischen Ausbildung sammeln die Auszubildenden sowohl in ambulanten als auch in stationären Bereichen Erfahrungen in präventiver, kurativer, rehabilitativer und palliativer Pflege. Die praktische Ausbildung wird begleitet durch die hauptamtlich Lehrenden der Johanniter Bildungs- GmbH, die die Auszubildenden auf den Stationen besuchen, Einführungs- und Abschlussgespräche moderieren und gemeinsam mit den Auszubildenden Patienten versorgen. Auch im Unterricht werden komplexe Situationen aus den praktischen Einsätzen besprochen und reflektiert. Darüber hinaus finden für jeden Auszubildenden Praxisanleitungen durch eine pädagogisch weitergebildete Praxisanleiterin statt.
Auf den Stationen werden die Auszubildenden im Früh- und im Spätdienst eingesetzt. Die Dienstzeiten variieren je nach Station und Betriebsstätte. Zur Ausbildung ab dem 2. Ausbildungsjahr gehört auch, dass die Schüler und Schülerinnen mindestens 120 und maximal 160 Stunden im Rahmen des Nachtdienstes ableisten.