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Entlassung & Nachsorge

Die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus sollte rechtzeitig geplant werden – insbesondere wenn eine Anschlussversorgung der Patienten nötig ist: Mitarbeiter des Entlassmanagements unserer Klinik betreuen Sie.

zwei Menschen geben sich die Hand

Die wichtigsten Punkte zur Entlassung

  • Den richtigen Entlassungszeitpunkt bestimmt Ihr behandelnder Arzt. Er informiert sie im Entlassungsgespräch zu Fragen der Weiterbehandlung und zu eventuell einzunehmenden Medikamenten.
  • Ein vorzeitiges Verlassen unseres Hauses geschieht auf eigene Verantwortung und nur nach Abgabe einer schriftlichen Erklärung.
  • Wir bitten Sie, Ihr Zimmer bis 10 Uhr zu verlassen, damit wir das Bett für den nächsten Patienten vorbereiten können. Bitte beachten Sie, dass am Entlassungstag kein Mittagessen mehr serviert werden kann.
  • Bitte organisieren Sie sich rechtzeitig ihre Heimfahrt – dafür sind Sie selbst verantwortlich. In medizinisch begründeten Einzelfällen wird ein Transportschein ausgestellt.

Nachsorge oder Anschlussbehandlung

In bestimmten Fällen ist nach Abschluss der Krankenhausbehandlung weitere Unterstützung erforderlich. Diese Anschlussversorgung kann zum Beispiel eine medizinische Rehabilitation sein, aber auch die Terminvereinbarung mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen.

Das Entlassmanagement hilft bei der Planung

Das Johanniter-Krankenhaus führt das Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V durch.

  • Ziel:

    Das Entlassmanagement zielt darauf ab, die lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren.
  • Vorgehen:

    Das Krankenhaus stellt fest, ob und welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die Anschlussversorgung erforderlich, können im begrenzten Umfang z.B. Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel und Häusliche Krankenpflege verordnet werden sowie Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden.
  • Beratung:

    Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten, alle geplanten Maßnahmen werden abgestimmt, auf Wunsch auch mit den Angehörigen und/oder den Bezugspersonen.
  • Einverständniserklärung:

    Zur Durchführung des Entlassmanagements ist die schriftliche Einverständniserklärung des Patienten erforderlich, welche jederzeit schriftlich widerrufen werden kann.

Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung?

Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z.B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern wie Physiotherapeuten oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Zu diesem Zweck muss es die Patientendaten möglicherweise übermitteln, was die schriftliche Einwilligung der Patienten voraussetzt.

Diese kann mittels der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.

Entlassmanagement durch „Beauftragte“ außerhalb des Krankenhauses

Krankenhäuser können laut Gesetz Aufgaben an niedergelassene Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.

Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden?

Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung.

Mögliche Folgen:

Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Die bereits erteilte Einwilligung soll widerrufen werden?

Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, können sie dies jederzeit schriftlich widerrufen.

  • Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus.
  • Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken-/Pflegekasse und dem Krankenhaus.

Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Mögliche Folgen: Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

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