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FSJ und Praktikum

Freiwilliges Soziales Jahr

Der Freiwilligendienst bietet jungen Menschen die Möglichkeit, einen Einblick in die Aufgaben der Gesundheits- und Krankenpflege zu erhalten und dabei eigene Fähigkeiten und Stärken zu erproben. Prinzipiell werden die FSJler*innen im stationären Pflegebereich eingesetzt. Dabei unterstützen sie bei grundpflegerischen Tätigkeiten und begleiten das Pflegepersonal bei der Behandlung und Versorgung von Patienten.

Im Johanniter Krankenhaus Stendal wird das Freiwillige Soziale Jahr in Kooperation mit der Christlichen Diakonie in Halle angeboten. Neben einem monatlichen Taschengeld und Urlaubstagen runden interessante Seminare den Einsatz ab. Das FSJ kann jede*r absolvieren, der/die die Vollschulpflicht erfüllt hat und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 

Pflegepraktikum

Das Pflegepraktikum ist in Deutschland obligatorischer Bestandteil des Medizinstudiums und eine der Voraussetzungen, um sich als Student für das Physikum anzumelden. Das Praktikum dient dazu, als angehenden Mediziner Einblicke in den Alltag von Krankenhausstationen und die Arbeiten der Pflegekräfte zu erlangen. Die Studenten haben Patientenkontakt und lernen die beruflichen Zusammenhänge im Krankenhaus sowie Bestandteile der dortigen Pflegearbeiten kennen. Das Praktikum sieht eine Gesamtdauer von 90 Tagen vor, wobei dieses entweder in Gänze oder gestaffelt in einem Zeitraum von jeweils 30 Tagen absolviert werden kann.

Berufsorientierendes Pflegepraktikum (z.B. Schulpraktikum)

Ein berufsorientierendes Praktikum im Pflegebereich ermöglicht, einen Einblick in das Tätigkeitsfeld der Krankenpflege zu erhalten. Praktikant*innen unterstützen ein hilfsbereites und kompetentes Pflegeteam und werden unter Anleitung in die täglichen Arbeitsabläufe einer Station eingebunden. Während des Praktikums lernen die Praktikant*innen die verschiedenen Pflegebereiche, die in unserem Klinikum vorhanden sind, kennen.

Die Voraussetzungen für ein Berufsorientierendes Pflegepraktikum sind ein Mindestalter von 15 Jahren, ggf. der Besuch der 9. Klasse und eine Mindestdauer von 1-2 Wochen. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen das Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten.