Es besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V als Grundlage der Leistungserbringung für die gesetzliche Krankenversicherung, zur Sicherstellung medizinischer Leistungen zur Vorsorge (§ 23 Abs. 4 SGB V) und Rehabilitation einschließlich Anschlussheilbehandlung (§ 40 Abs. 2 SGB V) zum Gegenstand hat. Die Zulassung zur Leistung der medizinischen Rehabilitation nach § 21 SGB IV (AHB, AGM und HV) der DRV Rheinland liegt ebenfalls vor. Die stationären und teilstationären neurologischen Heil-, Anschlussheil- und Eilverfahren sind im Wesentlichen in der Belegungsvereinbarung mit der Deutschen Rentenversicherung geregelt. Die Fachklinik ist beihilfefähig und PKV anerkannt sowie zugelassene BGSW -Klinik zur Leistung der Rehabilitation für die Unfallversicherungen.
Zudem erbringen wir, im Rahmen der intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA®), auf Grundlage von §17 SGB VI, eine multimodale und interdisziplinäre Nachsorgeleistung in unserem Haus.
Für Patienten mit Beeinträchtigungen am Haltungs- und Bewegungsapparat (ungeachtet der Grunderkrankung) bieten wir die Trainingstherapeutische Reha-Nachsorge (T-RENA®) auf Grundlage von §17 SGB VI an.