Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu Gast im Krankenhaus Geesthacht
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach besuchte am 2. November unser Krankenhaus Geesthacht.
Gemeinsam mit der örtlichen Bundestagsabgeordneten Dr. Nina Scheer machte er sich persönlich ein Bild von der aktuellen Situation des Krankenhauses. Im Austausch mit dem Klinikdirektorium thematisierte er zudem die zukünftigen Entwicklungen in Bezug auf die anstehende Krankenhausreform.
„Das Krankenhaus ist ein Haus der wohnortnahen Versorgung, das unbedingt benötigt wird“, so das Fazit des Ministers. Dabei zeigte sich Lauterbach überzeugt, dass das Geesthachter Krankenhaus von den geplanten Reformplänen profitieren werde. Denn mit den zukünftigen Änderungen sorge man dafür, „dass auch kleine Krankenhäuser erhalten bleiben.“ Insbesondere mit Blick auf die konkrete Zukunft der Geburtshilfe und die Notfallversorgung in Geesthacht sei die Krankenhausreform daher als Chance zu sehen, die wirtschaftliche Situation weiter zu verbessern. „In Geesthacht wird gute Medizin geboten. Das muss aber möglich sein, ohne ständig ökonomisch Druck zu haben“, ergänzt Lauterbach. Um dies zu erreichen, sehen die Reformpläne von Bund und Ländern vor, anders als bislang, zukünftig nicht nur tatsächliche Fälle abzurechnen, sondern vielmehr Vorhaltekosten zu erstatten. Das bedeutet, dass Krankenhäusern eine Art Existenzgarantie zugesichert wird, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten. Ziel dabei sei es, die Qualität anstelle der Quantität in Bezug auf die Versorgung bestimmen zu lassen.
Dem schließt sich auch das Klinikdirektorium des Krankenhauses Geesthacht an: „Wir erwarten, dass wir mit unserem aktuellen Portfolio für die Region erhalten bleiben“, erläutert Moritz Sawade, seit dem 1. November kommissarischer Klinikdirektor des Krankenhauses Geesthacht, und richtet damit gleichzeitig eine Forderung an das Land Schleswig-Holstein, die entsprechende Bedarfsplanung aufzustellen. Die Notwendigkeit des Standorts unterstreicht auch Frank Germeroth, derzeitiger Interimsmanager des Krankenhauses: „Es spricht von der Struktur her nichts dagegen, das Haus so zu lassen.“
Über die Krankenhausreform
Im Juli dieses Jahres hatten sich der Bund sowie 14 der 16 Bundesländer gemeinsam mit den Regierungsfraktionen auf Eckpunkte einer Krankenhausreform geeinigt. Diese sollen zeitnah verabschiedet werden und das entsprechende Gesetz zum 1.1.2024 in Kraft treten. Im Kern sieht die Reform vor, eine flächendeckende Grund- und Notversorgung zu gewährleisten und spezielle Fachbereiche auf besonders gut aufgestellte Standorte zu konzentrieren.