Im Rahmen des Entlassmanagements am Krankenhaus Geesthacht sorgen wir für eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Versorgung im Anschluss an Ihren stationären Aufenthalt. Unser Team aus Ärzten, Pflegekräften und Sozialdienst informiert und berät Sie und Ihre Angehören umfassend.
Die wichtigsten Punkte zur Entlassung
Bereits im Aufnahmegespräch auf Station beurteilen Ärzte und Pflegekräfte den therapeutischen und pflegerischen Versorgungsbedarf für die Zeit nach Entlassung und informieren frühzeitig den weiterbehandelnden Arzt.
Der Sozialdienst gibt schon während des Aufenthaltes Hilfestellung bei der Beantragung eines Hilfsmittels oder einer Pflegestufe oder bei der Organisation eines Termins für eine Anschlussrehabilitation.
Am Entlassungstag erhalten Sie einen Entlassbrief, der Sie und den weiterbehandelnden Arzt oder weiterversorgende Einrichtung ausführlich über den Behandlungsverlauf und die empfohlene Anschlussversorgung informiert.
Das Krankenhaus Geesthacht über zwei professionelle Pflegetrainerinnen, die Angehörige bei Bedarf und Wunsch auf die neue häusliche Pflegesituation vorbereiten. Das Pflegetraining kann bereits am Krankenhausbett beginnen und unmittelbar nach der Entlassung auch im häuslichen Umfeld fortgesetzt werden.
Das Entlassmanagement hilft bei der Planung
Das Krankenhaus führt das Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V durch.
Das Entlassmanagements zielt darauf, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren.
Das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt.
Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.
Zur Durchführung des Entlassmanagements ist die schriftliche Einverständniserklärung des Patienten erforderlich, welche jederzeit schriftlich widerrufen werden kann.
Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung?
Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt zum Beispiel zu Ärzten, Heilmittelerbringern wie Physiotherapeutenoder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Zu diesem Zweck muss es die Patientendaten möglicherweise übermitteln, was die schriftliche Einwilligung der Patienten voraussetzt.
Diese kann mittels dieser Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.
Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.
Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung.
Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann können Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.