Entlassung & Nachsorge

Im Rahmen des Entlassmanagements am Krankenhaus Geesthacht sorgen wir für eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Versorgung im Anschluss an Ihren stationären Aufenthalt. Unser Team aus Ärzten, Pflegekräften und Sozialdienst informiert und berät Sie und Ihre Angehören umfassend.

Die wichtigsten Punkte zur Entlassung

  • Bereits im Aufnahmegespräch auf Station beurteilen Ärzte und Pflegekräfte den therapeutischen und pflegerischen Versorgungsbedarf für die Zeit nach Entlassung und informieren frühzeitig den weiterbehandelnden Arzt.
  • Der Sozialdienst gibt schon während des Aufenthaltes Hilfestellung bei der Beantragung eines Hilfsmittels oder einer Pflegestufe oder bei der Organisation eines Termins für eine Anschlussrehabilitation.
  • Am Entlassungstag erhalten Sie einen Entlassbrief, der Sie und den weiterbehandelnden Arzt oder weiterversorgende Einrichtung ausführlich über den Behandlungsverlauf und die empfohlene Anschlussversorgung informiert. 
  • Das Krankenhaus Geesthacht über zwei professionelle Pflegetrainerinnen, die Angehörige bei Bedarf und Wunsch auf die neue häusliche Pflegesituation vorbereiten. Das Pflegetraining kann bereits am Krankenhausbett beginnen und unmittelbar nach der Entlassung auch im häuslichen Umfeld fortgesetzt werden.

Das Entlassmanagement hilft bei der Planung

Das Krankenhaus führt das Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V durch.

Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung?

Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt zum Beispiel zu Ärzten, Heilmittelerbringern wie Physiotherapeutenoder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Zu diesem Zweck muss es die Patientendaten möglicherweise übermitteln, was die schriftliche Einwilligung der Patienten voraussetzt.

Diese kann mittels dieser Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.