Informationen für Studierende und Ärzte/ Ärztinnen (m/w/d) in Weiterbildung
Hinweise für Studierende und Ärzte/ Ärztinnen in Weiterbildung
Die Johanniter-Zentren für Medizinische Versorgung in der Altmark GmbH sind gemäß des § 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt vom 13.07.1994, zuletzt geändert am 14.02.2008, sowie nach § 6 der Weiterbildungsordnung Sachsen-Anhalt vom 16.04.2005 in der Fassung vom 01.01.2011 als Weiterbildungsstätte in folgenden Bereichen zugelassen:
Facharztausbildung: Von der Allgemeinmedizin bis zur Urologie
- Weiterbildung für die Facharztbezeichnung „Allgemeinmedizin“
(Die Befugnis erstreckt sich über einen Zeitraum von 18 Monaten, davon 6 Monate in der ambulanten hausärztlichen Versorgung und 12 Monate in der internistischen Patientenversorgung.) - Weiterbildung für die Basisweiterbildung „Chirurgie“
(Die Befugnis erstreckt sich über 24 Monate im Verbund.) - Weiterbildung für die Facharztkompetenz „Gefäßchirurgie“
(Die Befugnis erstreckt sich über 12 Monate.) - Weiterbildung für die Facharztkompetenz "Innere Medizin und Kardiologie"
(Die Befugnis erstreckt sich über 12 Monate.) - Weiterbildung für die Facharztkompetenz „Orthopädie“ und „Unfallchirurgie“
(Die Befugnis erstreckt sich auf 48 Monate im Verbund.) - Weiterbildung für die Facharztkompetenz „Radiologie“
(Die Befugnis erstreckt sich auf 60 Monate im Verbund.) - Weiterbildung für die Facharztkompetenz „Urologie“
(Die Befugnis erstreckt sich über 12 Monate.)
Das Medizinische Versorgungszentrum ist eine 100-prozentige Schwestergesellschaft der Johanniter-GmbH, welcher derzeit 15 Arztpraxen angehören. Durch eine fachübergreifende Zusammenarbeit der Ärzte/ Ärztinnen des Johanniter-Krankenhauses werden Mehrfachdiagnostik und Doppeluntersuchungen verhindert und eine ganzheitliche Betrachtung der PatientInnen erleichtert.