Ein Aufenthalt im Krankenhaus wird von Patienten und Angehörigen oftmals als Krisensituation empfunden. Zu den gesundheitlichen Sorgen addiert sich die Unsicherheit über die eigene Zukunft. Gerade bei einer anstehenden Hilfs- und Pflegebedürftigkeit kann die Organisation des Alltags zu einer großen Belastung werden.
Sowohl der Sozialdienst als auch die Pflegeüberleitung sind dabei eine wichtige Ergänzung zur ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Behandlung und Betreuung.
Das machen wir:
Der Sozialdienst erfüllt die gesetzliche Aufgabe, Patienten und Angehörige mit sozialen und persönlichen Problemen, die im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung und deren Behandlung stehen, zu beraten, geeignete Maßnahmen einzuleiten und den Folgen der Erkrankung adäquat zu begegnen.
Der Sozialdienst bietet eine individuelle Beratung für Patienten, Angehörige und Bezugspersonen bei familiären, wirtschaftlichen und persönlichen Fragen.
Aufgabenbereiche:
Beratung bei psychosozialen Problematiken
Hilfen im Umgang mit Behörden, Kontaktaufnahmen
Beratung und Vermittlung gesetzlicher Hilfen
Klärung finanzieller Möglichkeiten
Unterstützung bei Antragstellungen
Hilfestellungen bei der Beantragung von Schwerbehindertenausweisen
Vermittlung von Kontakten zu Fachdiensten, Beratungsstellen und weiterführenden Angeboten
Hilfen zur Nachsorge und sozialen Eingliederung
Kriseninterventionen
Einleitung von Betreuungen nach § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch
Beratung zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht
Als Bindeglied zwischen unserer Klinik, dem häuslichen Umfeld und den pflegerischen Fachdiensten und stationären Pflegeeinrichtungen stellt die Pflegeüberleitung die Kontinuität und Qualität einer pflegerischen Nachsorge sicher. Die Pflegeüberleitung informiert und berät Patienten und Angehörige über alle Belange, die eine Entlassung aus dem Krankenhaus und eine anschließende pflegerische Versorgung betreffen.
Aufgabenbereiche:
Informationen über Möglichkeiten der häuslichen und stationären Versorgung und Pflege (ambulante Dienste, Kurzzeitpflege, Pflegeheim, Hospiz, etc.)
Abklärung unter welchen Bedingungen Pflege erforderlich und möglich ist
Unterstützung für pflegende Angehörige
Pflegehilfsmittelbeschaffung
Vermittlung zu stationärer oder ambulanter Pflege
Hilfen bei der Antragstellung für Leistungen aus der Pflegeversicherung
institutionsübergreifende Kooperationen (Sanitätshäuser, Krankenkassen, Essen auf Rädern, etc.)
Unsere Ziele:
Bewältigung der aktuellen Lebenssituation
Bedarfsermittlung
umfassende Unterstützung und Versorgung
Hilfen zur Selbsthilfe
Entlassungsmanagement
Der Sozialdienst und die Pflegeüberleitung unterliegen – wie alle Mitarbeiter unseres Hauses – der Schweigepflicht. Wir orientieren uns an der Würde und am Selbstbestimmungsrecht des Patienten und müssen bei unserer Tätigkeit vom Einverständnis des Patienten, der Patientin, bzw. dessen/deren Angehörigen ausgehen können. Die Beratung und Unterstützung durch unseren Sozialdienst und die Pflegeüberleitung sind für Patienten und Angehörige kostenlos.