Operationen am Dünn- und Dickdarm sind häufige Eingriffe, für die eine hohe Erfahrung besteht. Sie können notwendig sein bei chronisch-entzündlichen Erkrankungen, wie z.B. dem Morbus Crohn, der Colitis ulcerosa oder der Divertikultis, oder bei bösartigen Erkrankungen, also Karzinomen dieser Organe. In diesem Fall muss nach Diagnosesicherung ein individuelles Behandlungskonzept erstellt werden, dass die Möglichkeit einer vorbereitenden Behandlung mit einschließt. Diese Gespräche werden in Zusammenarbeit mit den Gastroenterologen, den Onkologen und den Strahlentherapeuten geführt. Bei gutartigen Erkrankungen, aber auch bei besonders geeigneten bösartigen Diagnosen kann die Operation durch eine Bauchhöhlenspiegelung (Laparoskopie) erfolgen, um einen großen Bauchschnitt zu vermeiden. Dies ist ohne Abstriche an der Radikalität möglich. Die Anlage eines bleibenden künstlichen Darmausganges ist heutzutage nicht mehr erforderlich, die einzige Ausnahme hierzu besteht in einem Einbruch eines Tumors in den Schließmuskel. Ein vorübergehender künstlicher Darmausgang wird bei besonders komplexen Operationen durchgeführt. Dieser kann jedoch in aller Regel nach 6 Wochen zurückverlegt werden.