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Entlassung und Nachsorge

Entlassung im St. Marien-Hospital

Den medizinisch richtigen Zeitpunkt der Entlassung bestimmt Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Ärztin. Ihnen wird ein Brief für den weiterbehandelnden Arzt oder die weiterbehandelnde Ärztin mitgegeben, in dem alle wichtigen Daten über Ihre Behandlung in der Klinik stehen.

In manchen Fällen verlassen Patientinnen und Patienten die Klinik auch gegen den Rat des Arztes oder der Ärztin. Einen Abschlussbefund bekommen Sie als Patient oder Patientin auch in diesem Fall. Das Krankenhaus und der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin übernehmen keine Haftung für Schäden aufgrund der eigenmächtigen Abreise, die schriftlich von Ihnen bestätigt wird. 

Sozialdienst

Die Entlassung aus der Klinik bedeutet nicht, dass Sie sofort wieder voll einsatzfähig sind. In vielen Fällen werden Sie noch für einige Zeit die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, Krankengymnastik oder auch Hilfe im Haushalt benötigen. Unser Sozialdienst bietet Ihnen hierzu Beratung und Unterstützung an. Bitte wenden Sie sich so früh wie möglich direkt an die Mitarbeiter des Sozialdienstes oder an das Pflegepersonal. 

Medikamente

Wenn Sie körperlich nicht in der Lage sind, direkt nach der Entlassung Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin aufzusuchen oder kurz vor einem Wochenende entlassen werden, stellt Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin ein Rezept für die benötigten Medikamente nach der Entlassung aus. Im Normalfall sollten Sie bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin vorstellig werden, um sich hierfür ein Rezept ausstellen zu lassen. Welche Medikamente Sie brauchen, entnimmt der Hausarzt der Therapie-Empfehlung des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin aus dem Arztbrief. 

Abreise

Wenn Sie während Ihres Krankenhausaufenthaltes ein Telefon angemeldet haben, nehmen Sie bitte mit Ihrer Chipkarte am Automaten an der Aufnahme die Endabrechnung vor. Nicht verbrauchte Beträge werden Ihnen vom Automaten erstattet. Sofern Sie zuzahlungspflichtig sind, entrichten Sie bitte den Betrag Ihrer Eigenbeteiligung im Aufnahmebüro. Die Eigenbeteiligung wird für maximal 28 Aufenthaltstage im Kalenderjahr in Höhe von 10,00 € pro Aufenthaltstag fällig.

Entlassung im EVK Hamm

Entlassungstag

Am Tag Ihrer Entlassung bitten wir Sie, das Zimmer möglichst bis 10.00 Uhr zu räumen, damit wir es für nachfolgende Patientinnen und Patienten vorbereiten können. Sollten Sie mehr Zeit an diesem Tag benötigen, sprechen Sie uns gern an. Ein Mittagessen können Sie in unserer Cafeteria selbstverständlich bei Bedarf auch noch einnehmen.

Alle weiteren Formalitäten, wie die Berichte für Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin, offene Fragen zur weiteren Tabletteneinnahme oder Folgebehandlungen klären Sie bitte mit dem jeweiligen Stationsarzt/ der jeweiligen Stationsärztin oder Ihrer zuständigen Pflegekraft.

An Ihrem Entlassungstag entrichten Sie bitte auch Ihre gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10,00 Euro pro Tag, bis zu maximal 28 Tage im Jahr. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, geben Sie bitte die entsprechenden Bescheide bei uns an der Information ab.

Entlassungsmanagement

Im Rahmen eines professionellen Entlassungsmanagements ist auch der Sozialdienst für Sie da. Hier finden Sie Beratung, Begleitung, Unterstützung und Informationen für die Versorgung nach dem Aufenthalt im EVK.

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialdienstes.

Unser Team