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09.12.2021 | Johanniter-Krankenhaus Bonn

Für eine allgemeine Impfpflicht

Die Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen müssen sich voraussichtlich ab März 2022 impfen lassen. Außerdem soll der Bundestag im kommenden Jahr über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden.

„Um einen höchstmöglichen Schutz von Patienten, Bewohnern und Mitarbeitenden zu gewährleisten, befürworten wir eine Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Es reicht aber nicht aus, sie auf eine Berufsgruppe zu beschränken. Alle Mitarbeitenden einer Einrichtung sollten geimpft werden.
Wir sind der Meinung, dass es eine allgemeine Impfpflicht geben muss. Dies bezieht sich nicht auf Kinder und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können."

Prof. Dr. Yon-Dschun Ko, Leiter der Zentralen Corona Kompetenz Teams der Johanniter GmbH und Ärztlicher Direktor der Johanniter-Kliniken in Bonn