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Entlassung & Nachsorge

Den richtigen Entlassungszeitpunkt bestimmt Ihr behandelnder Arzt. Er informiert sie im Entlassungsgespräch zu Fragen der Weiterbehandlung und zu eventuell einzunehmenden Medikamenten. Ein vorzeitiges Verlassen unseres Hauses geschieht auf eigene Verantwortung und nur nach Abgabe einer schriftlichen Erklärung.

Wir möchten Sie bitten, Ihr Zimmer bis 10:00 Uhr zu verlassen, damit wir das Bett für den nächsten Patienten vorbereiten können. Bitte beachten Sie, dass am Entlassungstag kein Mittagessen mehr serviert werden kann.

Für Ihre Heimfahrt sind Sie selbst verantwortlich, bitte organisieren Sie diese rechtzeitig. Die Ausstellung eines Transportscheines kann nur in medizinisch begründeten Einzelfällen erfolgen.

Das Johanniter-Krankenhaus führt das Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V durch.

Nach Abschluss der Behandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist nach Abschluss der Krankenhausbehandlung jedoch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Diese Anschlussversorgung kann bspw. eine medizinische oder pflegerische Versorgung in einer ambulanten oder stationären Rehabilitationseinrichtung sein aber auch die Terminvereinbarung mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen.

Ziel des Entlassmanagement ist es, die lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die Anschlussversorgung erforderlich, können im begrenzten Umfang z.B. Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel und Häusliche Krankenpflege verordnet werden sowie Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden.

Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten, alle geplanten Maßnahmen werden abgestimmt, auf Wunsch auch mit den Angehörigen und/oder den Bezugspersonen.

Zur Durchführung des Entlassmanagements ist die schriftliche Einverständniserklärung des Patienten erforderlich, welche jederzeit schriftlich widerrufen werden kann.