Informationen für die Beantragung einer Kostenzusage

Einen Antrag auf eine Kostenzusage sollten gesetzlich Versicherte mit Ihrem/r Hausarzt / Hausärztin ausfüllen. (Formulare finden Sie in Abschnitt B.)
Als Privatpatient wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung (Vgl. Abschnitt C)

Sofern wir mit Ihnen ein ambulantes Erstgespräch durchgeführt haben, schreiben wir einen Bericht, den wir Ihrem/r Hausarzt/ärztin / TherapeutIn zusenden. Diesen Bericht sollten sie unbedingt dem Antrag beifügen. Wenn Sie weiterer Vorbefunde zum Krankheitsbild haben, sollten Sie auch diese dem Antrag hinzufügen.

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne!

Wenn Sie Fragen haben, setzen Sie sich mit unserem Aufnahmesekretariat in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne!

Vorab-Information

A) Allgemeine Informationen zur Erleichterung der Antragsstellung

  • Die folgenden Punkte können Sie bei Ihrer Antragsbegründung berücksichtigen: 

    • Sie sind bereits seit mehreren Jahren erkrankt und Ihr Leiden ist möglicherweise schon chronifiziert.
    • Ihnen konnte in der vorhergehenden ambulanten oder ggfs. auch akutstationären Behandlung nicht ausreichend geholfen werden.
      - insbesondere, wenn diese Vorbehandlung durch Psychotherapeuten oder Psychiatern erfolgt ist.
      Hinweis: Falls Sie aktuell noch nicht in ambulanter psychotherapeutischer Behandlung sind, sollten Sie dies unbedingt in die Wege leiten (Vgl. „Auch ein Schritt: Die Wartezeit“).
    • Eine Behandlung unter ähnlich erkrankten Patienten in einer spezialisierten Klinik erscheint Ihnen notwendig.
    • Sie haben nach Ihrem ambulanten Erstgespräch bei uns festgestellt, dass unsere Klinik für die Heilung Ihrer Krankheit das richtige Konzept bietet.

B) Ich bin gesetzlich versichert und

C) Ich bin privat krankenversichert und/ oder Beihilfe berechtigt bzw. zahle selbst oder habe eine Zusatzversicherung

D) Ich bin im EU-Ausland krankenversichert

E) Wahlleistungen: Chefarztbehandlung bzw. Einzelzimmer

Schicken Sie uns die Kostenzusage zu, sobald sie Ihnen zugegangen ist.

 

Anmerkung: 

Übrigens hat das Land NRW - wie auch der Bund - eine(n) Patientenbeauftragte(n), die/der Ihnen dabei helfen kann, Ihre Interessen und Rechte gegenüber Dritten (z.B. Kostenträgern) zu vertreten. 

Die Links finden Sie hier:

Patientenbeauftragte/r NRW
Patientenbeauftragte/r der Bundesregierung