Entlassmanagement
Die Entlassung aus der Klinik sollte rechtzeitig geplant werden. Im Ev. Krankenhaus Bethesda Mönchengladbach sind Mitarbeiter des Entlassmanagements für Sie da.
Organisatorische Hinweise
In bestimmten Fällen ist nach Abschluss der Krankenhausbehandlung weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Diese Anschlussversorgung kann zum Beispiel eine medizinische Rehabilitation sein, aber auch die Terminvereinbarung mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen.
Das Entlassmanagement hilft bei der Planung
Unser Johanniter-Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten – geregelt ist dies in § 39 Abs. 1a SGB V.
Ziel: Das Entlassmanagements zielt darauf ab, die lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren.
Vorgehen: Das Krankenhaus stellt fest, ob und welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die Anschlussversorgung erforderlich, können im begrenzten Umfang z.B. Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel und Häusliche Krankenpflege verordnet werden sowie Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden.
Betreuung: Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten, alle geplanten Maßnahmen werden abgestimmt, auf Wunsch auch mit den Angehörigen und/oder den Bezugspersonen.
Voraussetzung: Zur Durchführung des Entlassmanagements ist laut Gesetz die schriftliche Einverständniserklärung des Patienten erforderlich. Sie kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung?
Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z.B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern wie Physiotherapeuten oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Zu diesem Zweck muss es die Patientendaten möglicherweise übermitteln, was die schriftliche Einwilligung der Patienten voraussetzt.
Diese kann mittels der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.