Entlassung & Nachsorge
Hier erfahren Sie den Ablauf und organisatorische Hinweise zu ihrer Entlassung.
Entscheidung über den Zeitpunkt
Den Zeitpunkt Ihrer Entlassung legt Ihre Klinikärztin oder Ihr Klinikarzt in der Regel gemeinsam mit Ihnen fest. Nur Ihre medizinischer Ansprechpartnerin kann beurteilen, wann Ihr Heilungsprozess so weit fortgeschritten ist, dass eine Entlassung möglich ist.
Vorzeitige Entlassung oder Abbruch der Behandlung sind nur auf eigenes Risiko und gegen Ihre Unterschrift möglich.
Vor Ihrer Entlassung findet ein ausführliches Abschlussgespräch mit Ihrer Klinikärztin oder Ihrem Klinikarzt statt. Dabei erhalten Sie Hinweise für zu Hause und einen (Kurz-) Entlassungsbericht für Ihre Haus- oder Fachärztin.
Organisatorische Hinweise
Nichts vergessen: Wenn Sie entlassen oder in ein anderes Krankenhaus bzw. eine Reha-Klinik verlegt werden, vergessen Sie bitte nicht, Ihre persönlichen Gegenstände und eventuell hinterlegte Wertsachen mitzunehmen.
Telefonkarte: Bitte denken Sie auch daran, Ihre Telefonkarte zu entwerten und Pfand sowie ggf. Rückzahlungen am Automaten vor unserer Patientenverwaltung in der Eingangshalle entgegenzunehmen.
Abmeldung: Bitte melden Sie sich immer in unserer Patientenverwaltung im Erdgeschoss ab.
Eigenbeteiligung: Wir sind verpflichtet, die Eigenbeteiligung für den Klinikaufenthalt mit Ihnen persönlich abzurechnen. Bei gesetzlich Versicherten beträgt sie pro Tag 10 Euro – für maximal 28 Tage pro Jahr. Die Eigenbeteiligung können Sie bei uns in bar oder per EC-Karte bezahlen.