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Informationen zum Hinweisgebersystem

Die Johanniter GmbH bekennt sich zu einer Unternehmenskultur geprägt durch Wertschätzung, gegenseitigem Respekt und Toleranz. Wir arbeiten auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes. Dazu gehört auch eine transparente, offene und kooperative Zusammenarbeit.

Die Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien und Verhaltensgrundsätzen ist uns genauso wichtig wie ethisch korrektes Verhalten. Mit der Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems ermöglichen wir potentiell hinweisgebenden Personen, Anhaltspunkte für eine gegen die Rechtsordnung oder gegen interne Richtlinien und Dienstanweisungen der Johanniter GmbH verstoßendes Verhalten an eine vertrauenswürdige Stelle zu melden.

Was ist ein Hinweisgebersystem?

Über das digitale Hinweisgebersystems können hinweisgebende Personen Verstöße gegen Gesetze oder interne Regelungen der Johanniter GmbH an eine vertrauenswürdige Stelle melden. Vertraulichkeit der Identität und Datensicherheit ist hierbei garantiert. Jede eingehende Meldung wird sorgfältig geprüft und Verstößen wird konsequent nachgegangen. Damit wollen wir nicht nur die rechtlichen Anforderungen zum Hinweisgeberschutz erfüllen, sondern auch Vertrauen stärken, unsere Mitarbeitenden schützen sowie Missständen vorbeugen. 

Wie kann gemeldet werden?

Meldende können ihren Hinweis im digitalen Hinweisgebersystem eingeben oder per Post abgeben. 

Digitale Meldung

  • Digitales Hinweisgebersystem Johanniter GmbH (Johanniter-Kliniken, MVZ und Dienstleistungsgesellschaften)

Postalische Meldung

Per Post an die folgende Adresse der Johanniter GmbH:

Vertraulich
Hinweisgebersystem
c/o Johanniter GmbH
Finckensteinallee 111
12205 Berlin

 

Weitere Meldemöglichkeiten

Als weitere Meldemöglichkeit stehen die Hinweisgeberstellen des Bundes zur Verfügung. Es sollte jedoch vorab geprüft werden, ob eine interne Meldung in Betracht kommt, da dies häufig der geeignetere Weg ist, um Informationen an die Personen heranzutragen, die den Verstoß am schnellsten untersuchen und abstellen können.

  • BfJ - Hinweisgeberstelle - Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (bundesjustizamt.de)
  • BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Externe Meldestelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (bafin.de)
  • Bundeskartellamt – Externe Meldestelle (bundeskartellamt.de)

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier

Weitere Informationen zum Hinweisgebersystem