Im eigenen Zuhause zu leben, bedeutet für ältere Menschen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Wer viele Jahre im eigenen Zuhause gewohnt hat, der hängt an seinem gewohnten Umfeld und möchte hier alt werden. Mit unserem ambulanten Pflegedienst sorgen wir dafür, dass Seniorinnen und Senioren auch mit fortschreitendem Alter noch in ihrer vertrauten Umgebung leben können.
Häufig kümmern sich Familienmitglieder um ihre Angehörigen. Doch wenn der Umfang der Unterstützung größer und zeitaufwändiger wird, stoßen sie an ihre Grenzen. Zudem sind pflegende Angehörige häufig berufstätig oder haben selbst noch Familie, mit der sie Zeit verbringen möchten. Auch für die zwischenmenschlichen Beziehungen kann Pflege mitunter belastend werden. In all diesen Fällen kann es sinnvoll sein, sich professionelle Unterstützung zu suchen.
Unsere professionellen Pflegekräfte helfen Ihnen im Alltag: bei der Körperpflege, beim Einkaufen, bei der Zubereitung von Mahlzeiten und vielem mehr. Und auch nach einem Krankenhausaufenthalt pflegen wir Sie zu Hause weiter, wenn das notwendig sein sollte. Unser mobiler Pflegedienst kümmert sich zum Beispiel in Absprache mit Ihnen und Ihrem Arzt um Ihre Medikamente und trägt so dazu bei, dass es Ihnen schnell wieder besser geht. Auf Wunsch sorgen wir auch für eine seelsorgerische Betreuung, die Ihnen vertraulich zur Seite steht.
Anrecht auf Pflegesachleistungen
Bevor Sie einen Antrag bei der Pflegeversicherung auf Feststellung des Pflegegrades stellen, sollten Sie sich über die Voraussetzungen und Ansprüche informieren, zum Beispiel auf dem Suchportal des Pflegelotsenoder über den Johanniter-Pflegelotsen. Als bedürftig im Sinne der Pflegeversicherung gilt nur, wer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung oder einer gesundheitlichen Belastung in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt und daher dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist. Als dauerhaft gilt ein Zeitraum von voraussichtlich mindestens sechs Monaten. Um Leistungen beantragen zu können, müssen Sie jedoch nicht erst ein halbes Jahr verstreichen lassen. Die Pflegekasse entscheidet nach Antrag über den Hilfebedarf.
Bei der Pflegeeinstufung ist vor allem der Grad der Selbstständigkeit entscheidend. Wer seinen Alltag noch meistern kann, wird niedriger eingestuft als jemand, der auf Unterstützung angewiesen ist – unabhängig davon, ob die Beeinträchtigung psychisch-kognitiv oder körperlich bedingt ist. Defizite im Bereich von Psyche, Wahrnehmung und Denken können dabei vielfältig sein. Neben einer Demenz können dies auch Depressionen, Sprachverlust, geistige Behinderung, Psychosen oder Ähnliches sein. Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit wird die Person in einen Pflegegrad (1 bis 5) eingestuft. Ihren Pflegegrad können Sie mit unserem Rechner selbst überprüfen.
Die Pflegeversicherung unterstützt die Pflege zu Hause durch eine Vielzahl von Geld- und Sachleistungen. Dabei können Sie oder Ihre Angehörigen frei wählen, welche Leistungen Sie bei den Johannitern in Anspruch nehmen wollen. Sie können Leistungen auch kombinieren oder wechseln, wenn sich Ihre Situation ändert. Innerhalb eines Erstgespräches ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Unterstützungsbedarf und unterbreiten Ihnen einen Vorschlag zu den Leistungen, die Sie über uns in Anspruch nehmen können. Weitere Infos erhalten Sie in unserem Pflegelotsen.
Wenn Sie sich für eine Pflege zu Hause durch eine professionelle Pflegefachkraft entscheiden, stehen Ihnen Pflegesachleistungen zu. Deren Höhe hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Der Einsatz des Pflegedienstes wird von der Versicherung finanziert, das bedeutet, eine Auszahlung an den Versicherten findet nicht statt. Bitte beachten Sie dabei, dass es sich bei der Pflegeversicherung um eine Teilleistungsversicherung handelt und es sein kann, dass ein Eigenanteil auf Sie zukommt.
Wenn Angehörige oder andere (zum Beispiel Freunde oder Nachbarn) Sie beispielsweise zu Hause pflegen, unterstützt die Pflegeversicherung Sie mit einem Pflegegeld. Das Geld wird direkt an den Bedürftigen ausgezahlt.
Geld- und Sachleistungen lassen sich kombinieren. Sind Angehörige beispielsweise nicht in der Lage, die komplette häusliche Pflege zu übernehmen, kann die pflegebedürftige Person zusätzlich auf einen ambulanten Pflegedienst zurückgreifen. Die Leistungen werden dann anteilig gewährt, das Pflegegeld vermindert sich im Verhältnis zum Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.
Wenn Ihre private (ehrenamtliche) Pflegekraft oder pflegerische Unterstützung einmal ausfällt, können Sie ab Pflegegrad 2 auf eine sogenannte Verhinderungspflege zurückgreifen. Das bedeutet, dass Ihnen eine Ersatzpflegekraft für den Zeitraum zusteht, in der Ihre Pflegekraft verhindert ist.
Es kann vorkommen, dass Ihre mobile Altenpflege im eigenen Zuhause einmal unterbrochen werden muss, beispielsweise weil Ihre Wohnung barrierefrei umgebaut wird. In diesem Fall können Sie eine Zeit lang stationär im Rahmen einer sogenannten Kurzzeitpflege versorgt werden. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die körperbezogenen Pflegemaßnahmen, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst tragen.
Häufig stehen Angehörige oder andere ehrenamtliche Unterstützer nicht rund um die Uhr zur Verfügung, beispielsweise, wenn sie berufstätig sind. Dann können Sie sich zeitweise in einer teilstationären Einrichtung versorgen lassen. Sie werden dann zu Hause abgeholt und später auch wieder zurückgebracht. Die Pflegekasse übernimmt diese Kosten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst tragen.
Damit Sie möglichst lange in Ihrer vertrauten Umgebung leben können, steht Ihnen ein Entlastungsbetrag zu. Diesen können Sie beispielsweise für Unterstützung beim Einkaufen oder bei der Wohnungsreinigung verwenden, aber auch für Hilfe bei Botengängen und Begleitdiensten und für allgemeine Betreuung, wie zum Beispiel Musikgruppen für Demenzkranke. Die Pflegekassen erstatten Kosten bis zu 125 Euro monatlich. Außerdem kann auch ein Teil der Pflegesachleistungsbeträge für Entlastungsleistungen genutzt werden. Die Pflegekasse wandelt den überschüssigen Pflegesachleistungsbetrag automatisch um, wenn die eingereichte Rechnung die Entlastungsleistungen übersteigt.
Um Ihnen die häusliche Pflege zu erleichtern und eine selbstständige Lebensführung dauerhaft zu ermöglichen, haben Sie Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel. Dies können Verbrauchsmittel sein, wie Mundschutz oder Betteinlagen. Das bezahlen die Pflegekassen pauschal. Pflegehilfsmittel dürfen von Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegefachkräften empfohlen werden. Die schriftliche Empfehlung können Sie zusammen mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse einreichen. Für technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Hebegeräte müssen Sie einen gedeckelten Eigenanteil leisten.
Sollten in Ihrem Zuhause Umbaumaßnahmen nötig sein, um Ihnen das Leben dort zu erleichtern, können Sie dafür Zuschüsse beantragen. Dazu gehören zum Beispiel Türverbreiterungen, Schwellenabsenkungen, Handläufe oder ebenerdige Duschen. Auch die Übernahme von Kosten für einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung ist möglich.
Immer mehr ältere Menschen entscheiden sich für die Möglichkeit, mit Gleichaltrigen in einer Wohn- oder Hausgemeinschaft zu leben. In solchen Pflege-Wohngemeinschaften hätten Sie Ihr eigenes Zimmer, teilen sich jedoch die Gemeinschaftsräume mit Ihren Mitbewohnenden und werden gemeinsam ambulant betreut. Hier unterstützt Sie die Pflegekasse mit einem Wohngruppenzuschlag.