Voraussetzungen für die Tagespflege
Anspruch und Leistungen
Die Tagespflege bietet pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen wertvolle Unterstützung. Kann und möchte die pflegebedürftige Person zu Hause wohnen bleiben, entlastet die teilstationäre Tagespflege die Angehörigen. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Leistungen der Tagespflege in Anspruch zu nehmen?
Wer hat Anspruch auf Tagespflege?
Die Tagespflege richtet sich an pflegebedürftige Menschen, die im häuslichen Umfeld leben, aber zeitweise zusätzliche Unterstützung benötigen.
- Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse. In welchem Umfang die Pflegekasse die Tagespflege-Kosten übernimmt, bestimmt der Pflegegrad.
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro. Dieser kann für die Erstattung von Aufwendungen, auch für Leistungen der Tagespflege, genutzt werden.
- Pflegebedürftige ohne Pflegegrad haben normalerweise keinen Anspruch auf Kostenübernahme. Ausnahmen oder individuelle Lösungen sind jedoch möglich. Bei akutem Pflegebedarf kann auch ohne Pflegegrad eine Kurzzeitpflege von bis zu acht Wochen Dauer über die Krankenkasse erstattet werden.
Geistige Defizite wie Demenz oder körperliche Einschränkungen (z.B. beim Essen oder Trinken) machen die Tagespflege zu einer wertvollen Unterstützung. Für die Nutzung der Tagespflege müssen einige körperliche Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die pflegebedürftige Person muss transportfähig sein, um die Tagespflegeeinrichtung zu erreichen. Auch Personen, die an einen Rollstuhl gebunden sind, können in den Fahrzeugen der Johanniter-Tagespflege sicher transportiert werden.
- Es ist erforderlich, dass die pflegebedürftige Person in der Lage ist, mehrere Stunden sitzend zu verbringen, sei es im Rollstuhl oder auf einem Stuhl.
- Bettlägerige Personen können das Angebot einer Tagespflege somit nicht wahrnehmen.
Leistungen der Tagespflege
Tagespflegeeinrichtungen bieten eine Vielzahl an Leistungen, die individuell auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abgestimmt sind. In diesen Einrichtungen kümmern sich speziell geschulte Pflegekräfte um die Betreuung und Aktivierung der Tagesgäste. Dabei wird besonderer Wert auf eine angenehme und fördernde Umgebung gelegt, in der die Pflegebedürftigen sich wohlfühlen können.
Zusammen essen
Ein zentraler Bestandteil der Tagespflege ist die gemeinsame Einnahme von Mahlzeiten. Pflegebedürftige erhalten hier die nötige Unterstützung, falls sie Schwierigkeiten beim Essen und Trinken haben. Auch bei körperlichen oder kognitiven Einschränkungen können sie durch das qualifizierte Personal begleitet werden.
Gemeinsame Aktivitäten
Die Pflegeeinrichtungen bieten zudem ein abwechslungsreiches Programm an Gruppenaktivitäten, das auf die individuellen Fähigkeiten und Vorlieben der Tagesgäste zugeschnitten ist. Diese Aktivitäten fördern nicht nur die sozialen Kontakte, sondern tragen auch dazu bei, die körperliche und geistige Fitness zu erhalten oder zu verbessern.
Häufig gestellte Fragen
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