Tagespflege Kosten
Finanzierung und Eigenanteil
Die Tagespflege bietet Menschen mit Pflegebedarf eine wertvolle Möglichkeit, tagsüber betreut zu werden und abends in ihre vertraute Umgebung zurückzukehren. Doch wie setzen sich die Kosten der Tagespflege zusammen, und welche Unterstützung können Pflegebedürftige und deren Angehörige von der Pflegekasse erwarten? Hier erhalten Sie einen Überblick über die Tagespflege-Kosten und Fördermöglichkeiten.
Kostenaufstellung in der Tagesbetreuung
Die Kosten der Tagespflege sind regional sehr unterschiedlich und hängen auch von den individuellen Bedürfnissen der betreuten Person ab. Während die Pflegeversicherung die reinen Pflegekosten bis zur Budgetgrenze erstattet, können andere Kostenbestandteile teils über den sogenannten Entlastungsbetrag abgerechnet oder privat getragen werden. Die Tagespflege-Kosten setzen sich in der Regel aus vier Komponenten zusammen:
Fahrtkosten: Der Transport zur Einrichtung und zurück ist oft Bestandteil der Leistung.
Pflegekosten: In der Regel liegt der Tagessatz in Abhängigkeit vom Pflegegrad zwischen 40 und 100 Euro und wird bis zur Budgetgrenze von der Pflegeversicherung übernommen.
Investitionskosten: Hiermit sind Zuschläge gemeint, die für den Betrieb und die Ausstattung der Einrichtung anfallen. Je nach Ausstattung und Größe der genutzten Räumlichkeiten liegt die Höhe der Investitionskosten meist zwischen 10 und 20 Euro. Auch dieser Kostenbestandteil wird nicht von der Pflegekasse getragen.
Unterkunft und Verpflegung: Hierunter fallen Kosten für Mahlzeiten und die Nutzung der Räumlichkeiten. Der Tagessatz für Unterkunft und Verpflegung liegt in der Regel zwischen 15 und 20 Euro. Diese Kostenbestandteile werden meist nicht von der Pflegekasse getragen. Sie können entweder über den Entlastungsbetrag abgerechnet oder privat getragen werden.
Leistungen der Johanniter-Tagespflege
Die Johanniter arbeiten mit allen Pflegekassen zusammen, sodass die Kostenübernahme für die Tagespflege im Rahmen einer festgestellten Pflegebedürftigkeit problemlos möglich ist. Unsere Leistungen umfassen:
- Pflege und Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte
- Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee)
- Tagesgestaltung mit Beschäftigungs- und Aktivierungsangeboten
- Fahrdienst, der Pflegebedürftige zur Pflegeeinrichtung und wieder zurück bringt
Individuelle Beratungsgespräche zu Finanzierungsmöglichkeiten und Anträgen können sowohl persönlich in der Einrichtung als auch telefonisch vereinbart werden.
Finanzierung durch die Pflegekasse
Seit 2015 haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf die Übernahme der Tagespflegekosten durch die Pflegekasse. Zusätzlich erhalten diese einen Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat, der auch für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten genutzt werden kann. Für Menschen mit Pflegegrad 1 wird dieser Entlastungsbetrag ebenfalls zur Verfügung gestellt, um die Kosten für die Tagespflege zumindest teilweise zu decken. Die Pflegeversicherung stellt pro Monat folgendes Budget für den Besuch einer Tagespflegeeinrichtung zur Verfügung:
Einstufung | Budget pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 1 | 125 Euro (Entlastungsbetrag) |
Pflegegrad 2 | 689 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.298 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.612 Euro |
Pflegegrad 5 | 1.995 Euro |
Kostenübernahme für die Tagespflege beantragen
Die Beantragung der Kostenübernahme erfolgt über die Pflegekasse. Lassen Sie sich dabei gerne von den Johannitern unterstützen: Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung und vermitteln auf Wunsch auch Kontakte zu weiteren Hilfsangeboten wie Gesprächskreisen oder Selbsthilfegruppen. Entscheidend für die Höhe der Erstattung ist der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
Schritte zur Kostenübernahme:
- Nehmen Sie Kontakt zur Pflegekasse auf, um die individuellen Tagespflege-Voraussetzungen zu klären.
- Besorgen Sie die erforderlichen Formulare und Unterlagen für Ihren Antrag.
- Nehmen Sie die Beratung durch die Johanniter in Anspruch: Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.
Eigenanteil der Tagespflege
Trotz der Unterstützung durch die Pflegekasse gibt es in vielen Fällen einen Eigenanteil, den die pflegebedürftige Person oder die Angehörigen tragen müssen. Dieser umfasst in der Regel die Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI deckt diese Kosten teilweise, der Eigenanteil variiert je nach Pflegegrad und Nutzung der Leistungen.
Häufig gestellte Fragen
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