Entlastungsbetrag für die Pflege

Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

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Entlastungsbetrag Pflege

Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige

Der Entlastungsbetrag in der Pflege ist eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Bereits ab Pflegegrad 1 profitieren alle Pflegebedürftigen dank dieser Leistung von einer spürbaren finanziellen Entlastung. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, alltägliche Verpflichtungen und persönliche Bedürfnisse besser zu vereinbaren. Auch Pflegebedürftige selbst gewinnen mehr Freiraum und Flexibilität in der Wahl ihrer Unterstützung.

Anspruch auf den Entlastungsbetrag in der Pflege

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag, um den Alltag zu erleichtern und die Selbstständigkeit zu fördern. Dabei können im Pflegegrad 1 beispielsweise Leistungen wie Betreuungsdienste in Anspruch genommen werden. Auch Nachbarschaftshilfe kann in einigen Bundesländern geltend gemacht werden – hier ist eine regionale Beratung zu den Regelungen in Ihrem Bundesland empfehlenswert. Wenn Sie weitere Hilfe bei der Suche nach der richtigen Unterstützung für sich oder einen Angehörigen benötigen, sind wir von den Johannitern gerne für Sie da.

Diese Leistungen können finanziert werden

Der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro kann für verschiedene Dienstleistungen eingesetzt werden, die den Pflegealltag erleichtern: 

Unterstützung im Alltag

  • Hilfen bei Haushaltsaufgaben (z. B. Reinigung, Wäsche, Einkaufen)
  • Zubereitung von Mahlzeiten 

Betreuungsangebote

  • Individuelle Betreuung (z. B. Vorlesen, Gesellschaft leisten)
  • Begleitung bei Freizeitaktivitäten (Spaziergänge, Ausflüge) 

Tages- und Nachtpflege

  • Finanzierung von anteiligen Kosten für die Betreuung in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen 

Angebote zur Entlastung von Angehörigen

  • Einsätze von anerkannten Nachbarschaftshilfen oder Alltagsbegleitern
  • Unterstützung durch zugelassene Betreuungsdienste 

Kurzzeitpflege (unter bestimmten Bedingungen)

  • Der Entlastungsbetrag kann zur Mitfinanzierung der pflegerischen Betreuung in der Kurzzeitpflege genutzt werden. 

Angebote zur Förderung der Selbstständigkeit

  • Teilnahme an Kursen, die der Aktivierung oder Rehabilitation dienen
  • Hilfen zur Orientierung und Strukturierung des Alltags 

Ersatzweise Verwendung durch Angehörige

  • In manchen Bundesländern können Angehörige, die als Nachbarschaftshelfer geschult und anerkannt sind, über den Entlastungsbetrag finanziert werden. 

Entlastungsbetrag für die Pflege beantragen

Ein gesonderter Antrag auf den Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse ist in der Regel nicht erforderlich, da der Betrag automatisch mit der Einstufung in einen Pflegegrad (1 bis 5) zur Verfügung steht. So funktioniert die Geltendmachung Ihres Anspruchs: 

  • Pflegebedürftige oder deren Angehörige beauftragen anerkannte Anbieter von Entlastungsleistungen (z. B. ambulante Pflegedienste, Alltagsbegleiter, Betreuungsdienste, Nachbarschaftshilfe).
  • Die Anbieter stellen eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung wird bei der Pflegekasse zur Erstattung eingereicht.
  • Alternativ kann eine Abtretungserklärung unterzeichnet werden, sodass der Anbieter die Kosten direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
  • Ausnahme: In seltenen Fällen können spezielle Nachweise oder Formulare erforderlich sein, um bestimmte Leistungen über den Entlastungsbetrag abzurechnen. Für genaue Informationen empfiehlt es sich, direkt bei der Pflegekasse nachzufragen. 

Wichtig: Wenn der Entlastungsbetrag nicht genutzt wird, kann er nicht ausgezahlt werden.

 

Gut zu wissen

Sind Sie noch unsicher, ob Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben, oder haben weitere Fragen? Unsere Pflegeberatung unterstützt Sie dabei, Ihre persönliche Situation oder die eines Angehörigen einzuschätzen und die passende Hilfe zu erhalten – oder besuchen Sie einen unserer Pflegestützpunkte bzw. Anlaufstellen für Pflegeberatung und Unterstützung.

Häufig gestellte Fragen

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