Pflegeberatung - Jetzt Termin vereinbaren
In unseren Beratungsgesprächen nach § 37.3 SGB XI prüfen wir unter anderem, ob die nötigen Hilfsmittel zur Pflege bei den Pflegepersonen vorhanden sind und ob die Räumlichkeiten eine reibungslose Pflege ermöglichen. Wir unterstützen die pflegende Person, um bestmögliche Bedingungen zu schaffen und sich nicht zu überfordern. Unsere Beratung dient aber auch dem Schutz der Gepflegten. Sie versteht sich als Qualitätssicherungsbesuch, der sicherstellen soll, dass die Pflegeperson die Qualität erhält, die sie braucht.