Kosten
Einzelheiten und Leistungen
Wohnen mit Service, oft auch betreutes Wohnen genannt, ermöglicht älteren und pflegebedürftigen Menschen, eigenständig zu leben und bei Bedarf Unterstützung zu erhalten. Was betreutes Wohnen kostet, variiert je nach Region, Wohnform und den angebotenen Leistungen. Neben den Wohnkosten umfasst das Wohnen mit Service bei den Johannitern meist Grundleistungen wie den Hausnotruf, Beratung im Alltag und Gemeinschaftsveranstaltungen. Für eine transparente Übersicht der monatlichen Ausgaben ist es wichtig, alle Faktoren zu kennen.
Kostenstruktur: Betreutes Wohnen mit Service
Die Kosten für das Wohnen mit Service setzen sich in erster Linie aus den Wohnkosten und den Betreuungskosten zusammen, wobei Betreuungspauschalen vom Leistungsumfang abhängen. In den Betreuungspauschalen sind der Hausnotruf, die Beratung im Alltag und Gemeinschaftsveranstaltungen enthalten. Auch spezielle Wahlleistungen, wie Hilfen im Haushalt, Mittagstisch und Pflegeleistungen, wirken sich auf die monatlichen Ausgaben aus.
Monatliche Kosten für betreutes Wohnen im Überblick:
- Betreuungspauschale
- Kauf- oder Mietkosten für die Wohnung
- Wahlleistungen (z. B. Mittagessen, Wohnungsreinigung)
Falls bei Ihnen ein Pflegegrad vorliegt, können Sie zur Kostendeckung Leistungen der Pflegekasse erhalten. Wichtig: Dies gilt nicht für Miete und Betreuung, sehr wohl aber für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes. Auch eine Wohnraumanpassung sowie ein Hausnotruf wird finanziert, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Sie können Leistungen des betreuten Wohnens sowohl in einer Miet- als auch in einer Eigentumswohnung in Anspruch nehmen. Diese Entscheidung beeinflusst Ihre monatlichen Kosten, da Sie die Wohnkosten selbst tragen.
Kostenübernahme für betreutes Wohnen
Die Finanzierung des Wohnens mit Service hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere dem Pflegegrad der Person. Für Betreuungspauschalen sind die Bewohner in der Regel selbst verantwortlich. Auch übernimmt die Pflegekasse keine Mietkosten – jedoch können pflegerische Leistungen durch die Kasse abgedeckt werden.
Folgendes gilt für die einzelnen Kostenfaktoren:
- Mietkosten: Selbst zu tragen, es sei denn, es besteht Anspruch auf Wohngeld oder Grundsicherung.
- Betreuungspauschale: Muss ebenfalls vom Bewohner übernommen werden, allerdings gibt es regionale Unterschiede bei der Höhe.
- Pflegeleistungen: Werden ab Pflegegrad 2 je nach Bedarf übernommen. Dies gilt jedoch nur für pflegerische Leistungen, nicht für die allgemeinen Betreuungskosten.
Weitere Zuschüsse zum Wohnen mit Service
Neben den Pflegekassenleistungen gibt es weitere Möglichkeiten, Zuschüsse zu erhalten. Insbesondere bei der barrierefreien Gestaltung der Wohnung oder bei geringem Einkommen können finanzielle Unterstützungen beantragt werden.
Diese weiteren Zuschüsse können für Sie infrage kommen:
- Wohngeld: In bestimmten Fällen kann Wohngeld beantragt werden, um die Mietkosten zu reduzieren.
- Zuschüsse für Umbaumaßnahmen: Wenn die Wohnung barrierefrei gestaltet werden muss, gibt es Zuschüsse der Pflegekasse für Umbaumaßnahmen.
Warum heißt es betreutes Wohnen?
Beim betreuten Wohnen leben Sie weiterhin in Ihrer eigenen Wohnung, erhalten jedoch Unterstützung durch ambulante Pflegedienste, die häufig vor Ort in der Wohnanlage erreichbar sind. Diese flexible Wohnform ermöglicht es Ihnen, selbstständig zu leben, jedoch bei Bedarf Betreuung in Anspruch zu nehmen. Die Betreuung und Pflege erfolgen ambulant in der eigenen Wohnung, nicht stationär.
Häufig gestellte Fragen
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