Erste-Hilfe-Kurse für Erzieherinnen und Erzieher

In kritischen Momenten richtig reagieren

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Erzieher

Erste-Hilfe-Kurs für Erzieherinnen und Erzieher

In einem Arbeitsumfeld wie einer Kindertagesstätte oder einem Kindergarten, in dem Kinder ständig in Bewegung sind, können Unfälle nie ganz ausgeschlossen werden. Ob kleine Schürfwunden, ein Fieberkrampf oder eine ernste Atemnot – als Erzieherin oder Erzieher sind Sie oft die ersten, die im Notfall handeln müssen. Ein spezieller Erste-Hilfe-Kurs vermittelt Ihnen das notwendige Wissen, um in kritischen Momenten richtig zu reagieren und die nötige Sicherheit für die Kinder zu gewährleisten. 

Die Johanniter-Kurse für die Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder sind durch die Unfallversicherungsträger anerkannt, wodurch gegebenenfalls eine Kostenübernahme möglich ist.

Kurse für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Unsere Erste-Hilfe-Kurse für Erzieherinnen und Erzieher richten sich gezielt an Fachkräfte in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wie Kindergärten, Kitas und Schulen. Die Inhalte dieses Kurses sind speziell auf die Anforderungen in Kindergärten und verwandten Einrichtungen ausgerichtet. Hier erlernen Sie nicht nur die grundlegenden Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Erwachsenen und Kindern, sondern auch spezielle Handgriffe für Notfälle, die bei Kindern auftreten können.

In unseren praxisnahen Unterrichtseinheiten vermitteln wir Ihnen unter anderem:

  • Allgemeines Vorgehen am Notfallort und Sicherheitsvorkehrungen
  • Die Behandlung von kleineren Verletzungen wie Schürfwunden oder Prellungen bis hin zu schwerwiegenden Verletzungen wie Kopfverletzungen, Bewusstlosigkeit und die Reanimation am Kind
  • Erkrankungen des Kindes wie hohes Fieber, Fieberkrämpfe, und Probleme bei der Atmung, z.B. durch das Verschlucken von Gegenständen, Asthma oder Pseudokrupp
  • Stromunfälle, Verbrennungen, Verbrühungen sowie Hitze- und Kälteschäden

Praktische Übungen wie das Trainieren der Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Kindern stehen dabei im Vordergrund.

Kind in einer Johanniter-Kita gemeinsam mit einer Erzieherin. Foto: Marcus Brodt

Erste-Hilfe-Vorschriften

In Kindertageseinrichtungen gelten klare Vorschriften für die Erste Hilfe. Laut den Erste-Hilfe-Vorschriften für den Kindergarten müssen alle Betreuungseinrichtungen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden in der Lage sind, bei einem Notfall sofort zu handeln.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder Kindergarten mindestens über einen Erste-Hilfe-Verbandskasten (gemäß DIN 13157) verfügt, der regelmäßig überprüft wird. Zudem muss mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer pro Kindergruppe vor Ort sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfenden, z. B. durch Urlaub, Schichtbetrieb, Krankheitsausfälle und Ausflüge Rechnung zu tragen. Diese Schulung ist dabei nicht nur eine Sicherheitsmaßnahme, sondern auch eine Voraussetzung, um den Betreuungsauftrag im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Die Unfallversicherungsträger empfehlen, so viele Beschäftigte wie möglich zu Ersthelferinnen und Ersthelfern ausbilden zu lassen.

Vorteile des Erste-Hilfe-Kurses

Mit unserem Erste-Hilfe-Kurs machen wir Sie innerhalb eines Tages mit neun Unterrichtseinheiten fit für den Notfall. Unsere speziell geschulten Trainerinnen und Trainer bringen Ihnen in praxisorientierten Unterrichtseinheiten bei, wie Sie in Notfallsituationen gezielt und schnell reagieren. Unsere Ausbildung umfasst auch das praktische Üben, damit Sie im Ernstfall sicher und souverän handeln können.

Die Kombination aus theoretischem Wissen und praktischen Übungen sorgt dafür, dass Sie mit den wichtigsten Handgriffen und Maßnahmen bestens vertraut sind – egal, ob es sich um einen kleinen Sturz oder um eine lebensbedrohliche Situation handelt.

Kosten und Finanzierung unserer Kurse

Die Kosten für die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sind über die UVT festgelegt. Die Unfallkassen oder Unfallversicherungsträger übernehmen in der Regel die vollen Kurskosten, wobei die Preise bundesweit über alle Anbieter gleich sind. Durch die JUH werden nur individuelle Zusatzleistungen berechnet die auf Wunsch des Kunden durch den Verband erbracht werden, wie z.B. das Catering.

Zusätzlich bieten manche Kommunen oder Träger von Kindergärten finanzielle Unterstützung oder Fördermöglichkeiten an, um die Aus- und Fortbildung ihrer Erzieherinnen und Erzieher zu fördern. Es empfiehlt sich, die spezifischen Angebote und Finanzierungsoptionen bei Ihrem Regionalverband oder Träger zu erfragen.

Häufig gestellte Fragen

So einfach funktioniert die Kursanmeldung:

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