Betreutes Wohnen für Jugendliche
Ein sicherer Ort für junge Menschen
Stationäre Angebote wie Wohngruppen, Verselbstständigungs-WGs oder Eltern-Kind-Einrichtungen bieten eine wichtige Unterstützung für junge Menschen, die nicht mehr in ihrem familiären Umfeld leben können oder wollen. Das Jugendamt oder im Falle der Eingliederungshilfe auch das Sozialamt vermitteln diese Wohnform, wenn die jungen Menschen aufgrund verschiedener Gründe Unterstützung in ihrer Lebensführung benötigen.
Junge Menschen, die keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigen, finden in den Angeboten der Hilfen zur Erziehung der Johanniter regelmäßige und verbindliche Unterstützung. Das Fachpersonal unterstützt die jungen Menschen individuell bei ihrer Entwicklung, Integration, Ausbildung und der selbstständigen Lebensführung. Unser Ziel ist es, die jungen Menschen auf ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben vorzubereiten.
Als Beispiele für betreutes Wohnen bei den Johannitern können die Verselbständigungsgruppen in Geilenkirchen, sowie das Betreute Wohnen für Jugendliche in Mittelrhein genannt werden.
Formen des betreuten Wohnens
Junge Menschen können im betreuten Wohnen aus verschiedenen Wohnformen wählen, je nach ihren individuellen Bedürfnissen und der Empfehlung des Jugendamts. Drei Beispiele für solche Wohnformen sind Wohngemeinschaften, stationäre Wohngruppen und das betreute Einzelwohnen.
Wohngemeinschaften
Mehrere Jugendliche oder junge Erwachsene wohnen zusammen in einer vom Träger angemieteten Wohnung. Fachkräfte stehen beratend und begleitend zur Seite, sind aber nur zu bestimmten Zeiten präsent. Im Notfall sind sie telefonisch erreichbar. Junge Menschen lernen hier, Konflikte zu bewältigen, soziale Fähigkeiten zu entwickeln und sich schrittweise auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten.
Betreutes Einzelwohnen
Jugendliche, die bereits etwas selbstständiger sind, haben die Möglichkeit, in einer eigenen Wohnung oder einer Wohnung der Johanniter mit regelmäßiger Unterstützung durch Sozialarbeitende zu leben. Hier steht besonders die Verselbstständigung im Vordergrund, wie etwa eigenverantwortliche Lebensgestaltung, Tagesstruktur, Umgang mit Ämtern und Finanzen sowie die Haushaltsführung.
Stationäre Wohngruppen
Stationäre Wohngruppen spielen eine wichtige Rolle im System der Jugendhilfe. Sie bieten Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenssituationen einen Schutzraum und unterstützen sie auf ihrem Weg in ein selbstständiges Leben. Es gibt verschiedene Arten von Einrichtungen, von traditionellen Mehrgruppeneinrichtungen über Kinderdörfer und eigenständige Wohngruppen bis hin zu betreuten Einzelwohnungen. Mit einer solchen Unterbringung können verschiedene Ziele verfolgt werden, vor allem:
- die Rückkehr in die eigene Familie,
- die Vorbereitung auf eine andere Familie oder
- die Unterbringung als langfristige Lebensform.
Auch in stationären Wohngruppen der Johanniter erhalten junge Menschen eine umfassende Betreuung. Wir richten unser Angebot an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit unterschiedlichen Bedürfnissen, darunter auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die Einrichtungen fördern einen strukturierten Tagesablauf, der Sicherheit und Orientierung bietet. Unsere stationären Wohngruppen können dabei verschiedene pädagogische Schwerpunkte haben, wie zum Beispiel Ernährung, Bewegung und Suchtprävention.
Als Beispiele für stationäre Wohngruppen bei den Johannitern können die stationäre Wohngruppe in Geilenkirchen, die stationäre Jugendhilfe als Wohngruppe in Gronau, sowie das Johanniter-Wohnhaus für Kinder und Jugendliche in Lübeck gennant werden.
Voraussetzungen für das betreute Wohnen
Nicht jeder Jugendliche kann sofort in eine betreute Wohnform wechseln. Voraussetzung sind Grundfähigkeiten zur eigenverantwortlichen Lebensgestaltung sowie Zuverlässigkeit und Mitwirkungsbereitschaft. Es prüft in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten oder im Falle der Volljährigkeit mit dem jungen Menschen selbst, ob diese Form der Unterstützung infrage kommt. Der Hilfeplan legt dabei fest, welche Wohnform und welche Betreuungszeit angemessen sind. Insbesondere junge Menschen, die Probleme in ihrem sozialen Umfeld haben, können von dieser Unterstützung profitieren. Zu den häufigsten Voraussetzungen gehören:
- Mindestalter: Viele betreute Wohnformen wie Verselbstständigungs-WGs oder betreutes Einzelwohnen sind ab dem 16. Lebensjahr zugänglich.
- Mögliche Hintergründe: Jugendliche mit familiären Konflikten, Verhaltensauffälligkeiten oder anderen sozialen Herausforderungen können aufgenommen werden. Eine betreute Wohnform kann aber auch als Anschlussmaßnahme nach einer Wohngruppe infrage kommen.
- Einwilligung des Jugendamts: Das Jugendamt entscheidet über die Unterbringung und erstellt gemeinsam mit den Jugendlichen einen Hilfeplan.
Die Kosten für betreutes Wohnen variieren je nach Wohnform und Betreuungsintensität. Grundsätzlich übernimmt das Jugendamt einen Großteil der Kosten, sofern Anspruch auf Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) besteht. Die Kosten setzen sich zusammen aus Unterbringung, Betreuung durch sozialpädagogische Fachkräfte, Unterstützung bei der Haushaltsführung und Nachbetreuung nach dem Auszug. In vielen Fällen werden die Eltern an den Kosten beteiligt, wenn sie finanziell dazu in der Lage sind.
Klare Regeln für einen strukturierten Alltag
Das betreute Wohnen für Jugendliche folgt klaren Regeln, um den jungen Menschen einen geordneten Alltag zu ermöglichen. Diese Regeln betreffen die Haushaltsführung, den Umgang miteinander und den Alltag im betreuten Wohnen. Sozialpädagogische Betreuungskräfte helfen den Jugendlichen, diese Regeln zu befolgen, und fördern dabei ihre Eigenverantwortung.
- Eigenverantwortung: Die Jugendlichen werden dazu angeleitet, ihren Alltag eigenständig zu organisieren, einschließlich der Haushaltsführung und der Erledigung von Aufgaben.
- Verhaltensregeln: Um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten, gibt es Verhaltensregeln in den Wohngemeinschaften, die die Rücksichtnahme und das Miteinander stärken.
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