Betreutes Wohnen für Jugendliche

Unterstützung für junge Menschen

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Betreutes Wohnen für Jugendliche

Ein sicherer Ort für Jugendliche auf dem Weg zur Selbstständigkeit

Das betreute Wohnen für Jugendliche bietet eine wichtige Unterstützung für junge Menschen, die nicht mehr in ihrem familiären Umfeld leben können oder wollen. Oft vermitteln das Jugendamt oder das Sozialamt in Form der Eingliederungshilfe diese Wohnform, wenn die Jugendlichen aufgrund ihrer persönlichen Situation Hilfe in ihrer Lebensführung benötigen. In einer Wohngemeinschaft mit anderen jungen Menschen oder im betreuten Einzelwohnen erhalten sie die nötige Unterstützung, um Eigenverantwortung zu übernehmen und ihren Alltag zu meistern.

Unser Engagement

Junge Menschen, die keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigen, finden in den Angeboten der Johanniter regelmäßige und verbindliche Unterstützung. Die Betreuungskräfte unterstützen die Jugendlichen individuell bei ihrer Entwicklung, Integration, Ausbildung und der selbstständigen Lebensführung. Unser Ziel ist es, die jungen Menschen auf ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben vorzubereiten.

Als Beispiele für betreutes Wohnen bei den Johannitern können die Verselbständigungsgruppen in Geilenkirchen, sowie das Betreute Wohnen für Jugendliche in Mittelrhein genannt werden.

Formen des betreuten Wohnens für junge Menschen

Junge Menschen können im betreuten Wohnen aus verschiedenen Wohnformen wählen, je nach ihren individuellen Bedürfnissen und der Empfehlung des Jugendamts. Drei Beispiele für solche Wohnformen sind Wohngemeinschaften, stationäre Wohngruppen und das betreute Einzelwohnen.

Wohngemeinschaften

Mehrere Jugendliche oder junge Erwachsene wohnen zusammen in einer vom Träger angemieteten Wohnung. Fachkräfte stehen beratend und begleitend zur Seite, sind aber nur zu bestimmten Zeiten präsent, in der Regel einmal pro Woche für einige Stunden. Im Notfall sind sie telefonisch erreichbar. Junge Menschen lernen hier, Konflikte zu bewältigen, soziale Fähigkeiten zu entwickeln und sich schrittweise auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten.

Betreutes Einzelwohnen

Jugendliche, die bereits etwas selbstständiger sind, haben die Möglichkeit, in einer eigenen Wohnung oder einer Wohnung der Johanniter mit regelmäßiger Unterstützung durch Sozialarbeiter zu leben. Hier steht besonders die Verselbstständigung im Vordergrund, wie etwa eigenverantwortliche Lebensgestaltung, Tagesstruktur, Umgang mit Ämtern und Finanzen sowie die Haushaltsführung.

Stationäre Wohngruppen

Stationäre Wohngruppen spielen eine wichtige Rolle im System der Jugendhilfe. Sie bieten Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenssituationen einen Schutzraum und unterstützen sie auf ihrem Weg in ein selbstständiges Leben. Es gibt verschiedene Arten von Einrichtungen, von traditionellen Mehrgruppeneinrichtungen über Kinderdörfer und eigenständige Wohngruppen bis hin zu betreuten Einzelwohnungen. Mit einer solchen Unterbringung können verschiedene Ziele verfolgt werden, vor allem: 

  • die Rückkehr in die eigene Familie,
  • die Vorbereitung auf eine andere Familie oder
  • die Unterbringung als langfristige Lebensform.

Unser Engagement

Auch in stationären Wohngruppen der Johanniter erhalten junge Menschen eine umfassende Betreuung. Wir richten unser Angebot an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit unterschiedlichen Bedürfnissen, darunter auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die Einrichtungen fördern einen strukturierten Tagesablauf, der Sicherheit und Orientierung bietet. Unsere stationären Wohngruppen können dabei verschiedene pädagogische Schwerpunkte haben, wie zum Beispiel Ernährung, Bewegung und Suchtprävention.

Als Beispiele für stationäre Wohngruppen bei den Johannitern können die stationäre Wohngruppe in Geilenkirchen, die stationäre Jugendhilfe als Wohngruppe in Gronau, sowie das Johanniter-Wohnhaus für Kinder und Jugendliche in Lübeck gennant werden.

Voraussetzungen für das betreute Wohnen für Jugendliche

Nicht jeder Jugendliche kann sofort in eine betreute Wohnform wechseln. Voraussetzung sind Grundfähigkeiten zur eigenverantwortlichen Lebensgestaltung sowie Zuverlässigkeit und Mitwirkungsbereitschaft. Vorab ist eine Antragstellung bei dem zuständigen Jugendamt notwendig. Es prüft in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten oder im Falle der Volljährigkeit mit dem jungen Menschen selbst, ob diese Form der Unterstützung notwendig ist. Der Hilfeplan legt dabei fest, welche Wohnform und welche Betreuungszeit angemessen sind. Insbesondere junge Menschen, die Probleme in ihrem sozialen Umfeld haben, können von dieser Unterstützung profitieren. Zu den häufigsten Voraussetzungen gehören:

  • Mindestalter: Viele betreute Wohnformen sind ab dem 16. Lebensjahr zugänglich.
  • Mögliche Hintergründe: Jugendliche mit familiären Konflikten, Verhaltensauffälligkeiten oder anderen sozialen Herausforderungen können aufgenommen werden. Eine betreute Wohnform kann aber auch als Anschlussmaßnahme nach einer Wohngruppe infrage kommen.
  • Einwilligung des Jugendamts: Das Jugendamt entscheidet über die Unterbringung und erstellt gemeinsam mit den Jugendlichen einen Hilfeplan.

Kosten und Ansprüche nach SGB

Die Kosten für betreutes Wohnen variieren je nach Wohnform und Betreuungsintensität. Grundsätzlich übernimmt das Jugendamt einen Großteil der Kosten, sofern Anspruch auf Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) besteht. Die Kosten setzen sich zusammen aus Unterbringung, Betreuung durch sozialpädagogische Fachkräfte, Unterstützung bei der Haushaltsführung und Nachbetreuung nach dem Auszug. In vielen Fällen werden die Eltern an den Kosten beteiligt, wenn sie finanziell dazu in der Lage sind.

Klare Regeln für einen strukturierten Alltag

Das betreute Wohnen für Jugendliche folgt klaren Regeln, um den jungen Menschen einen geordneten Alltag zu ermöglichen. Diese Regeln betreffen die Haushaltsführung, den Umgang miteinander und den Alltag im betreuten Wohnen. Sozialpädagogische Betreuungskräfte helfen den Jugendlichen, diese Regeln zu befolgen, und fördern dabei ihre Eigenverantwortung.

  • Eigenverantwortung: Die Jugendlichen werden dazu angeleitet, ihren Alltag eigenständig zu organisieren, einschließlich der Haushaltsführung und der Erledigung von Aufgaben.
  • Verhaltensregeln: Um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten, gibt es Verhaltensregeln in den Wohngemeinschaften, die die Rücksichtnahme und das Miteinander stärken.

Häufig gestellte Fragen

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