Verhinderungspflege Schlüsselfeld
Die Verhinderungspflege hilft, wenn pflegende Angehörige verhindert sind. Die Pflegedienste der Johanniter springen dann ein und übernehmen zeitlich befristet häusliche und pflegerische Aufgaben.
Unsere Leistungen
Rund drei Millionen pflegebedürftige Menschen gibt es derzeit in Deutschland. Fast zwei Drittel von ihnen werden – überwiegend durch Angehörige – daheim betreut. Doch was passiert, wenn die Pflegenden durch Urlaub, Beruf oder Krankheit verhindert sind? Dann hilft die Verhinderungspflege der Johanniter weiter. Sie wird von der Pflegekasse mit einem Budget von bis zu 1612 Euro finanziert. Es entstehen weder zusätzliche Kosten, noch werden andere Pflegeleistungen gekürzt - vorausgesetzt, der Pflegeaufwand bleibt pro Tag unter 8 Stunden. Die Verhinderungspflege ist eine Leistung, die unabhängig von anderen Leistungen von der Pflegekasse übernommen wird. Auch die Johanniter-Pflegedienste bieten Verhinderungspflege an und übernehmen zeitlich befristet die Aufgaben der Pflegeperson bis diese selbst wieder einsatzbereit ist.
Tag für Tag in guten Händen
Sie als pflegender Angehöriger möchten ….
- Einkäufe, Besorgungen oder Amtsgänge erledigen,
- einen eigenen Arzttermin wahrnehmen,
- eine Geburtstags- oder Familienfeier besuchen,
- sich mit Freunden treffen,
- mal wieder ins Kino oder Theater gehen,
- den Frühjahrsputz machen,
…einfach eine Auszeit für sich selbst?
Gönnen Sie sich die Zeit und lassen Sie uns die Ersatzpflege ihres Angehörigen übernehmen. Mit Herz und Kompetenz versorgen wir Ihre Lieben, während Sie Zeit für sich und ihre wichtigen Aufgaben haben.
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf verhinderungspflege im Wert von 1.612 Euro pro Kalenderjahr! Nutzen Sie dieses Angebot, da es sonst zum Jahresende verfällt! Und Ihr Anspruch kann um weitere 806 Euro aufgestockt werden, wenn diese Summe noch nicht für Kurzzeitpflege im laufenden Jahr ausgegeben wurde.
Für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit den Pflegegraden 4 und 5 wurde der Anspruch der Verhinderungspflege seit 1. Januar 2024 erweitert: Der Anspruch auf Verhinderungspflege wird von 6 auf 8 Wochen verlängert und die Voraussetzung, dass die Pflegeperson das pflegebedürftige Kind vor der erstmaligen Verhinderung 6 Monate gepflegt haben muss (Vorpflegezeit), entfällt.
Außerdem können die Leistungen der Kurzzeitpflege vollständig in die Leistungen der Verhinderungspflege umgewandelt werden. Insgesamt stehen damit 3.386 Euro im Jahr zur Verfügung.